Feuchtgebiete

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Regelwerk – Aufruf zur Mitarbeit / Überarbeitung Merkblatt DVWK-M 248/1998

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) überarbeitet das Merkblatt DVWK-M 248/1998 „Feuchtgebiete – Wasserhaushalt und wasserwirtschaftliche Entwicklungskonzepte“.


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Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen können sich bei Interesse an einer Mitarbeit mit einer kurzen Darstellung ihrer Person an die DWA wenden, Dipl.-Geogr. Georg Schrenk, E-Mail: schrenk@dwa.de.

Feuchtgebiete sind naturraumspezifische Lebensräume, deren Erscheinungsbild, Pflanzen- und Tierwelt wesentlich vom Wasser geprägt und ständigen Veränderungen unterworfen sind. Die besondere Rolle der Feuchtgebiete im Naturhaushalt ist weltweit anerkannt. 1971 wurde daher bereits die internationale Konvention zum Schutz der Feuchtgebiete – die sog. Ramsar-Konvention – formuliert, der mittlerweile zahlreiche Staaten der Erde beigetreten sind. Auch die Umweltorganisation der Vereinten Nationen hat auf die vielfältige Bedeutung für den Wasserhaushalt und das Klima hingewiesen sowie vor weiteren Trockenlegungen gewarnt.

Da das Lebenselement Wasser wesentliche Voraussetzung aller Feuchtgebiete ist, stellt das Merkblatt 248/1993 den Wasserhaushalt und wasserwirtschaftliche Entwicklungskonzepte in den Mittelpunkt. Da der Mensch seit frühgeschichtlicher Zeit, bewusst oder unbewusst, in den Wasserkreislauf eingegriffen hat, sind derartige Konzepte stets im Zusammenhang mit früheren, zum Teil auch jüngeren, anthropogenen Einwirkungen zu sehen. Sie müssen aber auch die heutigen ökologischen Anforderungen – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen – berücksichtigen. Daher schließen die angesprochenen wasserwirtschaftlichen Grundlagen und Konzepte auch die zugehörigen ökologischen Aspekte ein.

Das vorliegende Merkblatt beschränkt sich auf Feuchtgebiete im ländlichen Raum. Betrachtet werden Quellen, kleine Stillgewässer, Moore, Feuchtgebiete in Bach- und Flussauen, Stauwasserstandort sowie sonstige nasse Standorte. In diesem Merkblatt nicht berücksichtigt werden Watt-, See- und Flussmarschen, tidebeeinflusste Gewässer, Seen und Talsperren mit ihrem Randbereichen, Feucht- und Nasswälder mit forstwirtschaftlicher Zielsetzung. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Feuchtgebiete im urbanen Bereich und Feuchtgebiete, die beim Abbau von Bodenschätzen entstanden sind sowie Abwasserteiche.

Dieses DVWK-Merkblatt 248 „Feuchtgebiete – Wasserhaushalt und wasserwirtschaftliche Entwicklungskonzepte“, wurde durch den DVWK-Fachausschuss 4.7 „Einfluß der Vegetation und Landnutzung auf den Wasserhaushalt“ unter der Leitung von LBD Dipl.-Ing. Arndt Bock in der DVWK-Fachgruppe 4 „Wasser und Boden“ erarbeitet und 1998 veröffentlicht.

Die zwischenzeitliche Entwicklung der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse und die Veränderungen im politisch-administrativen und juristischen Bereich sind insbesondere geprägt durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), deren formale, organisatorische und fachliche Umsetzung erhebliche Auswirkungen auf wasserwirtschaftliches Handeln bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern und Anlagen . und so zumindest eine indirekte Wirkung auch auf die besprochen Lebensräume - hat. Insofern sind die im DVWK-Merkblatt 248 enthaltenen Darstellungen nicht in allen Punkten aktuell und entsprechen somit nicht im vollen Umfang dem derzeitigen Stand der Fachdiskussion. Insbesondere sollen auch die Themen Wiedervernässung, Nass-Bewirtschaftung und Paludikultur berücksichtigt werden.

Dies ist Anlass das DVWK-Merkblatt 248 zu dem Merkblatt DWA-M 613 „Feuchtgebiete“ zu überarbeiten. Weiterhin sollen Querverweise und Begriffe vereinheitlicht, die Gliederung „nutzerfreundlicher“ gestaltet werden, und kleinere Änderungen vorgenommen werden, die sich aus der praktischen Anwendung des Merkblatts in den vergangenen Jahren ergeben haben.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.

Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter/-innen von naturschutzfachlichen Einrichtungen oder sonstige Interessierte eingeladen.

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.