Fördermittel Wasserversorgung

Regierungspräsident Johannes Schmalzl unterzeichnet Zuwendungsbescheid über 688.300 Euro für das Stadtwerk Tauberfranken

Schmalzl: „Ich freue mich, dass das Land uns so die Unterstützung ganzer Regionen ermöglicht“    

Regierungspräsident Johannes Schmalzl hat in diesen Tagen den Zuwendungsbescheid für das Stadtwerk Tauberfranken unterschrieben. Der Bescheid über knapp 700.000 Euro ist jetzt in den Main-Tauber-Kreis unterwegs. Schmalzl: „Ich freue mich, dass das Land uns mit der Zuweisung von diesen Fördermitteln  die Unterstützung einer ganzen Region ermöglicht.“


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Umweltminister Franz Untersteller erklärte: „Von den Landesmitteln profitiert nicht nur das Stadtwerk Tauberfranken.“ Vielmehr rücke hiermit auch die vollständige Umsetzung der Wasserversorgungskonzeption des Stadtwerks Tauberfranken, das für die Wasserversorgung in Bad Mergentheim zuständig ist, der Gemeinde Igersheim und des Zweckverbands Wasserversorgung Nordostwürttemberg und damit die langfristige Sicherung der Wasserversorgung in Tauberfranken näher.

Die Gelder werden für den Bauabschnitt 4.1 genutzt, den Rohbau des Wasserwerks Wart am Südrand von Bad Mergentheim. Zielvorgabe der bestehenden Konzeption ist die stärkere Nutzung des örtlichen Rohwasserdargebots, was eine Aufbereitung – hauptsächlich eine Trübungsentfernung – nach dem heutigen Stand der Technik erforderlich macht. Zudem erhöht der Verbund mit den Fernwasserleitungen des Zweckverbands Wasserversorgung Nordostwürttemberg die Versorgungssicherheit. Außerdem wird die Wasserhärte deutlich und auf einen einheitlichen Wert für alle Versorgungsbereiche reduziert.

Die Bauabschnitte 1 bis 3, für die im Jahr 2014 Zuwendungsbescheide über knapp 900.000 Euro durch das Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellt wurden, umfassten die Rohwasserleitungen von den Wasservorkommen in Igersheim und Bad Mergentheim zum Wasserwerk Wart und Reinwasserleitungen zurück zu den Ortsnetzen von Igersheim und Bad Mergentheim. Nach dem jetzigen Bauabschnitt 4.1 folgt noch der Bauabschnitt 4.2 für die Aufbereitungstechnik des Wasserwerks.

Regierungspräsidium Stuttgart