Förderung für Abwasser neu geregelt
Kabinett beschließt auch Regelung für Härtefälle bei Kleinkläranlagen
Der Freistaat Sachsen wird Umrüstung und Neubau von Kleinkläranlagen auch nach dem 31. Dezember 2015 unterstützen, wenn Grundstücksbesitzer unverschuldet erst 2016 die vorgeschriebene Anpassung an den Stand der Technik vornehmen können. Das sieht die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016) vor, die heute (8. Dezember 2015) das Kabinett beschlossen hat.
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