Förderung für naturnahe Gewässerentwicklung erhöht

Minister Jost: „Gewässerentwicklung darf nicht unter Spardruck leiden“

Das saarländische Umweltministerium bezuschusst zukünftig mit bis zu 95 Prozent strukturverbessernde Maßnahmen bei Fließgewässern, die der naturnahen Gewässergestaltung und –entwicklung dienen. Änderungen in der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung“ sehen entsprechende Neuerungen vor.


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Privaten Betreibern einer Wasserkraftanlage werden künftig bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erstattet, wenn Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit des Fließgewässers vorgesehen sind. Bei Kommunen kann die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent, bei interkommunaler Zusammenarbeit sogar bis 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

„Die finanzielle Situation der Kommunen ist angespannt. Ich bin der Auffassung, dass der Gewässerschutz nicht darunter leiden darf. Die neuen Fördergrundsätze sollen vermeiden, dass die Gewässerentwicklung gefährdet wird. Kommunen werden daher stärker finanziell unterstützt, um weiterhin Maßnahmen für eine Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit von Gewässern zu ergreifen“, so Umweltminister Reinhold Jost.

Die Kommunen werden zügig über die Änderungen der Richtlinie benachrichtigt, sodass für künftige Maßnahmen im Bereich der Gewässerentwicklung die neuen Fördergrundsätze Beachtung finden.

Hintergrund:

Bäche und Flüsse wurden im vergangenen 19. und 20. Jahrhundert den Bedürfnissen der sich rasant entwickelnden modernen Industriegesellschaft angepasst.

Sie hatten dem Abtransport von Abwasser zu dienen, wurden „gebändigt“, um die mechanisierte landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu erleichtern, und sollten dem  schadlosen Hochwasserabfluss leistungsfähig zur Verfügung stehen. Dazu wurden sie begradigt, verlegt, verrohrt und vielfach massiv befestigt.

Die ökologischen Funktionen der Gewässer gingen dabei oft verloren, und es kam zu einer dramatischen Verarmung an Fischen und Kleinlebewesen.

In Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 23.Oktober 2000  ist das Land verpflichtet, Maßnahmen zum Erreichen des „guten Zustands“ der Gewässer zu ergreifen. Dieser gute Zustand umfasst auch die Funktionen der Bäche und Flüsse als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.  Die Gewässer sollen wieder natürlicher werden. Dazu werden Befestigungen der Ufer und der Sohlen teilweise zurückgebaut, Störsteine und Totholz werden eingebaut, um unterschiedliche Strömungsverhältnisse zu schaffen. Stellenweise werden Ufer abgeflacht und Gewässerbetten verbreitert.

An den größeren Gewässern wie Blies, Prims, Nied, Bist und Rossel ist das Land zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet, bei den kleineren Gewässern dritter Ordnung sind es die Städte und Gemeinden.

Die seit Oktober 2005 gültige „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung“ wurde jetzt überarbeitet. Die neue „Förderrichtlinie Gewässerentwicklung“ hat ab sofort  Gültigkeit, und die geänderten Regelungen gewähren den Kommunen noch umfangreichere Unterstützung als bisher.

Das Saarland