Für ungetrübten Badespaß im heimischen Pool: Dosierungsvorschriften beachten

Für ungetrübten Badespaß im heimischen Pool: Dosierungsvorschriften beachten
Für ungetrübten Badespaß im heimischen Pool: Dosierungsvorschriften beachten

Experten vom Regierungspräsidium Gießen geben Tipps zum richtigen Umgang mit chemischen Zusätzen im heimischen Pool

Wenn die Temperaturen ansteigen und die Ferien vor der Tür stehen, heißt es für viele: Abtauchen im kühlen Wasser.


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Ob Kinderplanschbecken oder Gartenpool, wichtig ist vor allen Dingen sauberes und hygienisch unbedenkliches Wasser für ein sorgenfreies Badevergnügen. „In der Badesaison, wenn das Wasser tagelang bei schwülen Temperaturen in der Sonne steht, können sich Algen bilden und Keime rasant vermehren“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Dieser natürliche Vorgang kann durch den Einsatz von Chemikalien im Poolwasser reduziert und damit Keime bekämpft werden – vorausgesetzt, es werden ein paar Regeln beachtet. Arbeitsschützer vom Regierungspräsidium Gießen geben Tipps zum richtigen Umgang mit gefahrstoffhaltigen Produkten.

„Fachgerecht angewandt, können diese Produkte ohne Bedenken eingesetzt werden, bei unsachgemäßer Handhabung sind sie allerdings für Gesundheit und Umwelt durchaus gefährlich“, sagt Petra Herber vom Dezernat „Bau, Chemie, Verwaltung, systemischer Arbeitsschutz“ beim Regierungspräsidium Gießen. Gefahr besteht insbesondere dann, wenn die verwendeten Schwimmbadchemikalien wie Chlorungsmittel oder Algenschutz getreu dem Motto „Viel hilft viel!“ überdosiert werden.

„Dadurch können Haut- und Schleimhautreizungen ausgelöst werden.“ Dies gelte auch, wenn Desinfektionsmittel direkt beim Befüllen des Beckens zugegeben werden und Kinder vorzeitig ins Planschbecken hüpfen. „Wichtig ist daher, die Hinweise und Dosierungsempfehlungen der Hersteller zu beachten“, erläutert die Expertin weiter. Die im Handel erhältlichen Produkte lieferten hierzu ausreichend Informationen zur sachgerechten Anwendung und richtigen Dosierung.

Im Herbst stellt sich dann noch die Frage: Wohin mit dem Wasser, wenn die Badesaison im Garten beendet ist? Behandeltes Poolwasser muss in ein öffentliches Kanalnetz für Schmutzwasser abgeführt werden. Es darf nicht in Gewässer oder Gräben eingeleitet werden, da die Zusatzmittel negative Auswirkungen auf Gewässerlebewesen haben können. Handelt es sich beim Planschbeckenwasser um Trinkwasser aus der Leitung ohne weitere Zusätze, kann das Wasser problemlos im Garten versickern.

Für weitere Auskünfte, auch zu anderen Verbraucherprodukten, stehen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen unter der Mailadresse arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de und dem Betreff „Poolchemikalien“ zur Verfügung.

Regierungspräsidium Gießen direkter Link zum Artikel