Gebühren für Abwasser und Straßenreinigung steigen durchschnittlich um zehn Prozent

Gebühren bleiben auf vergleichsweise niedrigem Niveau

Sankt Augustin – Verschiedene Investitionen im Bereich des Kanalnetzes, der zentralen Abwasserbehandlungsanlage (ZABA) und der Straßenreinigung führen ab 2020 zu leicht gestiegenen Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser und Straßenreinigung.


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Trotz der Erhöhung liegen die Gebühren im Vergleich mit umliegenden Kommunen auf niedrigem Niveau.

In der ZABA wurde in den vergangenen Jahren in ein Blockheizkraftwerk investiert, um die Anlage wirtschaftlich betreiben zu können. Außerdem wurde eine Tuchfilteranlage eingebaut, um auch in Zukunft die strengen Einleitwerte erfüllen zu können. Im Kanalnetz wurden verschiedene Sanierungen in offener und geschlossener Bauweise im Stadtgebiet durchgeführt. Außerdem wurde drei Regenklärbecken gebaut. Diese Maßnahmen erhalten das Abwassernetz auf aktuellem Stand und dienen dem Gewässerschutz. In 2020 und 2021 sind weitere notwendige Maßnahmen geplant. So muss zum Beispiel die Klärschlammentwässerung erneuert werden. 2020 sieht der Haushaltsplan rund neun Millionen Euro, 2021 rund drei Millionen Euro für Investitionen vor. Dazu kommen jährlich rund 3,4 Millionen Euro für laufende Kanalsanierungs- und Anschlusserneuerungen. Trotzdem bleibt die Mehrbelastung für die Haushalte moderat. Bei einem angenommenen Frischwasserverbrauch von 160 m³ in einem Vier-Personen-Haushalt beläuft sich die Steigerung auf rund 46 Euro pro Jahr. Ab 1. Januar 2020 werden die Gebühren für Schmutzwasser auf 2,70 Euro (vorher 2,41 Euro) und für Niederschlagswasser auf 1,51 Euro (vorher 1,36 Euro) festgesetzt.

Und auch die Straßenreinigungsgebühren steigen leicht. Grund hierfür sind hauptsächlich die aufgrund der Tarifabschlüsse gestiegenen Personalkosten und dringend notwendige Anschaffungen. So müssen die Salzsilos für den Winterdienst in 2020 ersetzt werden. Zum Jahreswechsel werden die Gebühren der Straßenreinigung bei Straßen für den Anliegerverkehr auf 3,11 Euro (vorher 2,85 Euro), Straßen für innerörtlichen Verkehr auf 1,73 Euro (vorher 1,59 Euro) und Straßen für überörtlichen Verkehr auf 1,56 Euro (vorher 1,43 Euro) festgesetzt.

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