Gefährliche Abwasserpilze breiten sich aus

Weißer Schaum auf der Wasseroberfläche und eine schleimige Schicht auf dem Gewässergrund

Hier haben so genannte Abwasserpilze ganze Arbeit geleistet und den kleinen Bach oder Graben in einen toten Wasserlauf verwandelt. Fische oder andere Tiere haben hier keine Überlebenschance. Leider keine Seltenheit, auch nicht im Kreis Euskirchen, wo der Abwasserpilz von organischen Abwässern profitiert, die von landwirtschaftlichen Betrieben eingeleitet werden. Bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen ist das Problem bekannt, den Umweltsündern drohen jetzt Bußgeld- und Strafverfahren sowie die Kürzung von EU-Fördermitteln.


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Der Abwasserpilz - eine Gemeinschaft von verschiedenen Bakterien - bildet sich in den Gewässern, in die über einen längeren Zeitraum organische Abwässer eingeleitet werden. Dabei handelt es sich häufig um Sickerwasser oder Gärsäfte von Bauernhöfen, insbesondere von den Fahrsilo-Bereichen der Biogasanlagen und landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehbestand.

Das Abwasser gelangt entweder oberirdisch, über Drainagen oder auch über andere Rohre in die Gewässer, besonders häufig im Herbst und Winter. Wenn Mais, nicht ausreichend angewelktes Gras oder Rübenschnitzel nicht ordnungsgemäß gelagert werden, können die sauerstoffzehrenden Sickersäfte verstärkt in die Gräben und Bäche, aber auch ins Grundwasser gelangen. Schuld sind in der Regel bauliche Mängel an Fahrsilo-Anlagen wie Undichtigkeiten an den Silowänden, unbefestigte Vorplatten, Fehlanschlüsse im Kontrollschacht, aber auch der unsachgemäße Betrieb solcher Anlagen mit verstopften Ablaufrinnen oder gar Überladung.

In all diesen Fällen sickert das organische Abwasser in die Bäche. Da ist so, als wenn Gülle pur in ein Gewässer eingeleitet wird! Insbesondere kleinere Wasserläufe sind dann schnell an einem Punkt, an dem sie umkippen. Und das hat langfristige Folgen. Zwar kann man den Bakterien rasch die Nahrungsgrundlage entziehen, so dass sie sich wieder zurückbilden. Das Gewässer scheint dann zwar sauber, ist aber langfristig erheblich geschädigt und biologisch sozusagen verödet. Bis sich ein solches Gewässer wieder erholt, dauert es seine Zeit.

Im Kreis Euskirchen sind der Unteren Wasserbehörde entsprechende Belastungen an kleineren Gewässern bekannt. Zuletzt hat insbesondere der Fischereiverband NRW Alarm geschlagen.

Die Untere Wasserbehörde appelliert an alle Landwirte, ihre Fahrsilo-Anlagen oder sonstigen Lagerplätze zu überprüfen und – falls erforderlich – nachzurüsten. Anderenfalls drohen Bußgeld- und Strafverfahren. Die Behörde wird darüber hinaus im Rahmen von Cross Compliance (CC) verstärkt die Kürzung von EU-Fördermitteln beantragen. Auf Grund der teilweise unhaltbaren Zustände in letzter Zeit behält sich die Untere Wasserbehörde vor, über die CC-Liste Betriebe nach dem Zufallsprinzip zu ermitteln und diese auch zu überprüfen, unabhängig von den eigentlichen Kontrollen.

Mitteilungen an die Wasserbehörde können gerichtet werden an die Kreisverwaltung Euskirchen, Wolfgang Blottko, Tel. 02251/15 506, E-Mail wolfgang.blottko@kreis-euskirchen.de. Über die Telefonzentrale des Kreises Euskirchen (Tel. 02251/15 0) können Gespräche auch an weitere Mitarbeiter der Wasserbehörde geleitet werden.

Was beim Bau und bei der Sanierung von Fahrsiloanlagen zu beachten ist, kann auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer eingesehen werden: http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/technik/bauberatung/fahrsilo.htm

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