Gewässerunterhaltung als wichtige Aufgabe weiterhin gesichert

Heute stand im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Gewässerunterhaltung des Landes auf der Tagesordnung

Ein Punkt hierbei war die Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG). „Die Verbände sind dringend auf die Änderung des Gesetzes angewiesen, um rechtssichere Gebührensatzungen zur Deckung der Verbandsbeiträge erlassen zu können. Wir wollen damit vor allem Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Kalkulation ihrer Zahlungsbeiträge ausräumen“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute in Schwerin.


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Es soll außerdem ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Gewässereinzugsgebietsausweisungen im öffentlich zugänglichen Umweltportal des Landesamts für Umwelt Naturschutz und Geologie (LUNG) für die Verbandsgebiete maßgeblich sind. Den Verbänden wird damit eine verlässliche Haushaltsplanung ermöglicht.

In einem weiteren Punkt kam die Landesregierung der Aufforderung des Landtages nach, die Entwicklung des Umfangs der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung ab dem Jahr 2003 bis 2012 bis zum 11. Dezember 2013 anhand des Anlagen- und Gewässerbestandes vorzulegen. Dieser Bericht liegt nun vor und zeigt im Wesentlichen auf, dass

  1. die Kostenentwicklung bei der Gewässerunterhaltung nicht über die allgemeine Inflationsrate hinausgeht und
  2. gravierende Probleme mit den verrohrten Gewässern bestehen, die auf Grund des Alters der Verrohrung in Zukunft auch noch größer werden können.

Die Gesamtlänge der zu unterhaltenden Gewässer hat stetig zugenommen. 2012 betrug die Länge an offenen Gewässern 25.265 km und die Länge der verrohrten Gewässerabschnitte 6.967 km, was einer Gesamtlänge von 32.232 km zu unterhaltender Gewässer 2. Ordnung entspricht. „Deshalb fördert die Landesregierung die mit dem Rückbau von Rohrleitungen bewirkte Renaturierung der Gewässer auch in der aktuellen Förderperiode bis 2021. In dem Betrachtungszeitraum 2002 bis 2012 wurde der Gewässerausbau, zu dem auch die Entrohrung zählt, mit rund 53 Mio. Euro gefördert. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie“, so der Minister.

Neben der infrastrukturellen Entwicklung wurde auch die Intensität der Gewässerunterhaltung thematisiert. Sie richtet sich dabei immer nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten. Das bedeutet, wenn es zur Sicherung des Abflusses notwendig ist, werden Gewässer, wie z.B. die Tollense, bis zu dreimal im Jahr gekrautet. „Mir ist aber auch bewusst, dass wir Grundräumungen der Gewässer noch steigern müssen, um das Abflussvermögen der Gewässer zu erhalten und Rückstau vor allem für den Hochwasserfall zu vermeiden“, sagte Dr. Backhaus.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel