Gewässerunterhaltungspläne

Vorhaben Erarbeitung Merkblatt - DWA ruft zur Mitarbeit auf

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) möchte ein Merkblatt zur Aufstellung von Gewässerunterhaltungsplänen erarbeiten. Die Gewässerunterhaltung umfasst die Gewässerentwicklung und die Pflege von Oberflächengewässern.


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Um die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie bzw. des § 39 WHG zu erreichen, sollte der Gewässerunterhaltungsplan nicht nur den Aspekt der Gewässerpflege, sondern auch den Aspekt der Gewässerentwicklung umfassend berücksichtigen. Dabei geht es sowohl darum, welche Informationen in einem solchen Plan enthalten sein sollten, wie diese zu strukturieren und fortzuschreiben sind, als auch um die Frage, wie ein solches Instrument softwaretechnisch untersetzt werden kann, so dass eine hohe Akzeptanz bei den damit arbeitenden Mitarbeitern gegeben ist.

Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe

Ziel dieser neuen Arbeitsgruppe ist es unter anderem Mindestanforderungen zu formulieren und Vorschläge für eine „materielle“ Ausgestaltung zu erarbeiten. Das Thema ist insofern bedeutend, als mit einem solchen Plan unter anderem die Arbeiten des Gewässerunterhaltungspflichtigen strukturiert sowie transparent und nachvollziehbar gemacht werden können, eine Kostenkontrolle ermöglicht wird, bei wechselndem Personal eine Kontinuität der Arbeiten sichergestellt werden und letztlich auch der Gedanke der Gewässerentwicklung auf dem Wege der Unterhaltung besser verankert werden kann. Möglicherweise lässt sich dadurch auch der Gedanke der Gewässerunterhaltung als Pflichtaufgabe, die auch die Gewässerentwicklung umfasst, bei politischen Entscheidern besser transportieren.

Ziel

Die Arbeitsgruppe GB-2.21 „Gewässerunterhaltungspläne“ im Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ möchte mit dem geplanten Merkblatt allen für die Unterhaltung von Fließgewässern Verantwortlichen in Ländern, Kommunen und Verbänden, vornehmlich Fachleute in wasserwirtschaftlichen Dienststellen und in Naturschutzbehörden sowie in Ingenieurbüros und Aufsichtsbehörden für die Aufstellung von Gewässerunterhaltungsplänen sachgerechte Lösungen aufzeigen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter/-innen von forstwirtschaftlichen Einrichtungen oder sonstige Interessierte eingeladen.

Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-210, Fax 02242/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Internet: www.dwa.de 

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.