Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes

Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes
Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes

Regelwerk - Aufruf zur Stellungnahme

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 400

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes veröffentlicht und öffentlich zur Diskussion gestellt.


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Das Arbeitsblatt, das nun als Gelbdruckentwurf vorliegt, ist maßgeblich für die Erstellung von Arbeits- und Merkblättern in den DWA-Fachgremien und richtet sich an alle Personen, die an der Erarbeitung, Verabschiedung bzw. Veröffentlichung des Regelwerkes beteiligt sind. Gleichzeitig sind die Festlegungen des Arbeitsblatts DWA-A 400 für das Regelwerk und das Erarbeitungsverfahren wichtige Informationen für den Anwender bzw. Nutzer.

Der verantwortliche DWA-Hauptausschuss Recht hat das Arbeitsblatt DWA-A 400 aktualisiert und an einigen Stellen weiterentwickelt. Dabei ist das Arbeitsblatt DWA-A 400 zur leichteren Verständlichkeit neu gegliedert und transparenter gestaltet worden. Dazu gehört auch eine Schärfung des Profils von Merkblättern. Es wurden Harmonisierungen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen für die technische Regelsetzung, aber auch Optimierungen aufgrund von Erfahrungen bei der Regelsetzung vorgenommen.

Änderungen

Die Überarbeitung betrifft im Wesentlichen folgende Punkte:

  1. Beschreibung der Zielsetzung des Arbeitsblatts DWA-A 400, stärkere Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes des Regelwerks, klare Strukturierung durch Standardgliederung, Aufnahme von Begriffsdefinitionen;
  2. transparente Abbildung von wesentlichen Grundsätzen für die Regelwerksarbeit, nicht nur durch Verweis auf externe Quellen;
  3. Aufnahme von Compliance-Gesichtspunkten;
  4. transparente und klare Gestaltung des Merkblattverfahrens ohne Konsenspflicht, aber mit allgemeiner Gelbdruckveröffentlichung;
  5. Integration von DWA-Entwurfsportal und DWA-Prüflogo;
  6. Präzisierung des Schiedsverfahrens;
  7. Einführung von Ergänzungs- und Korrekturblättern;
  8. Anpassung des Benutzerhinweises;
  9. Ergänzende Regelung zu Urheberrechten Dritter.

Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 400 wird bis zum 31. Dezember 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Ass. jur. Christoph Leptien
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel: 02242/872 121, E-Mail: leptien@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes - Anhang 1
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.