„Grüne Schaufensterpolitik verkennt Fortschritte im Gewässerschutz“

Stellungnahme zu einem Antrag von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern nimmt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute zu einem Antrag von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Stellung. Darin fordert die Fraktion, auf Agrarflächen ausgebrachte Düngemengen künftig besser zu überwachen, um die Gewässerqualität im Land zu erhöhen. Vorab stellt der Minister dazu fest:


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„Wir alle sind uns einig, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern als Land der tausend Seen vor ganz besonders große Herausforderungen stellt: Bis spätestens 2027 sollen sich die Gewässer im Land in einem Zustand befinden, der nur gering vom natürlichen Zustand abweicht – eine Herkulesaufgabe, denn sauberes Wasser wird in den westlichen Gesellschaften oftmals als selbstverständliches Gut betrachtet, das immer und überall in sehr guter Qualität zur Verfügung steht. In der Realität arbeitet das Land mit höchstem Einsatz an der Sicherung der Gewässerqualität und hat in der Vergangenheit bereits Beachtliches geleistet. Insgesamt sind seit 1990 rund 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau von 571 zentralen Kläranlagen und 49.000 biologische Kleinkläranlagen investiert worden, wodurch sich beispielsweise der Direkteintrag von Phosphor in die Ostsee inzwischen um 98% und über die Flüsse um 61% verringert hat.“

„Natürlich nehme ich auch zur Kenntnis, dass wir trotz umfangreicher Investitionen noch lange nicht am Ziel angekommen sind. Viele Gewässer bei uns im Land verfehlen noch immer die vorgegebenen Ziele der EU. Dass die Grünen die Wurzel allen Übels in der Landwirtschaft verorten, war eine vorhersehbare Rechnung. Der Ausstieg aus Kernkraft und die Energiewende sind beschlossen, nun muss die Partei ihre Existenzberechtigung auf dem Fundament eines neuen Feindbilds zementieren. Dass der Düngeeinsatz in der Landwirtschaft noch effizienter gestaltet werden muss, ist unbestritten. Die Forderungen der Grünen nach einem Nährstoff-Kataster, Flächenbilanzen oder Nährstoffobergrenzen zeugen jedoch davon, dass hier mal wieder nicht vom Ende gedacht wurde.“

„Nährstoffströme, also die auf Agrarflächen ausgebrachten Düngemengen, in einem Kataster zu erfassen, käme einem bürokratischen Monstrum ohne zusätzlichen Erkenntnisgewinn gleich. Denn schon jetzt wird die Zu- und Abfuhr von Nährstoffen gemäß Düngeverordnung in den Schlagkarteien der Betriebe erfasst, wo sie die Grundlage für statistische Auswertungen zur Nährstoffeffizienz bilden. Auch besteht kein Bedarf die Bundesverordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern durch eine Landesregelung zu ergänzen, um verbrachten Wirtschaftsdünger über Ländergrenzen hinweg lückenlos erfassen, dokumentieren und kontrollieren zu können, denn der Bund regelt genau dies schon jetzt. So muss der Transport von Wirtschaftsdüngern über regionale oder nationale Grenzen hinaus von allen Beteiligten gemeldet werden. Was derzeit viel schwieriger nachzuvollziehen ist, ist der Transport innerhalb der Grenzen eines einzelnen Bundeslands. Hier besteht der eigentliche Handlungsbedarf, weswegen mein Ressort derzeit intensiv an einer Verordnung arbeitet, die in diesem Bereich mehr Transparenz schafft.“

„Auch der Ruf nach regionalen Nährstoffobergrenzen ist überflüssig. Sie ergeben sich bereits aus den Vorgaben für Wirtschaftsdünger, die maximal 170 kg Stickstoff pro Hektar erlauben, sowie den Bedarfswerten aus der Düngeverordnung. In Mecklenburg-Vorpommern wird von einem Stickstoffaufkommen aus Wirtschaftsdüngern von knapp 45 kg pro Hektar ausgegangen. Dies entspricht ungefähr einem Viertel der zulässigen Menge. Die Fakten belegen, dass die Grünen in ihrem Forderungswahn wohl nicht mehr die Zeit gefunden haben, sich in der Sache zu informieren. Ich empfehle daher dringend eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema anstatt mit Schaufensterforderungen Ressourcen zu binden, die der sachorientierten politischen Arbeit verloren gehen.“

„Grüne Schaufensterpolitik verkennt Fortschritte im Gewässerschutz“ - Anhang 1
Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel