Grünschnitt und Kompostplätze an Gewässern

Grünschnitt und Kompostplätze an Gewässern
Grünschnitt und Kompostplätze an Gewässern

Intakte Gewässer stellen einen wertvollen Bestandteil unserer Umwelt dar

Oftmals ist nicht bekannt, dass gesammeltes Schnittgut und Gartenabfälle in Gewässernähe erhebliche Beeinträchtigungen für Natur, Landschaft und Gewässeranlieger zur Folge haben können. Abgeschwemmtes Material kann sich an Engstellen sammeln, den Wasserabfluss behindern und so zu Überschwemmungen beitragen.


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Das Landratsamt, Sachbereich Wasserrecht und Bodenschutz, bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger darum, Ablagerungen von Schnittgut und Gartenabfällen an Gewässern zu unterlassen und entsprechendes Material ordnungsgemäß zu entsorgen. Privat genutzte Kompostierhaufen sollten einen Mindestabstand von fünf Metern zum Gewässer einhalten.

Grünschnitt- und Kompostablagerungen sind unabhängig von der Nähe zum Gewässer so anzulegen, dass ein Austritt von Sickerwasser zuverlässig verhindert wird.

Ablagerungen im Uferbereich hemmen die Entfaltung der natürlichen Ufer- und Gewässervegetation. Aus Rasenschnitt und sonstigen Gartenabfällen tritt häufig Sickerwasser aus, welches erhöhte Nährstoffmengen in Boden und Gewässer einträgt. Dies begünstigt im Uferbereich das Wachstum stickstoffliebender Pflanzen wie Brennnessel oder asiatischem Staudenknöterich. Im Gewässer selbst kann der Nährstoffeintrag zu einem erhöhten Algenwachstum und auf diese Weise zu Sauerstoffknappheit, Faulschlammbildung und im Extremfall zu einem Fischsterben führen. 

Daneben besteht im Hochwasserfall die Gefahr der Abschwemmung. Abgelagertes Material kann sich gewässerabwärts an Verrohrungen, Brücken oder anderen Engstellen festsetzen und den Wasserabfluss behindern. Insbesondere im Hochwasserfall verschärft der entstehende Rückstau die Situation und verursacht dadurch zusätzliche Schäden.

Diese nachteiligen Auswirkungen sind auf einfache Weise durch Verlegung der Grünschnitt- und Kompostplätze vermeidbar.

Landratsamt Nürnberger Land