Heide Wasser: Landkreis regelt Trinkwasserförderung neu

Kreisverwaltung informiert Kreispolitik über gestaffelte Zulassung der beantragten Fördermenge für die Hamburger Wasserwerke

Um die Trinkwasserversorgung für Hamburg sicherzustellen, beantragten die Hamburger Wasserwerke eine wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von bis zu 18,4 Mio. m³/a Grundwasser aus der Nordheide für die Dauer von 30 Jahren. In der beantragten Gesamtmenge sind auch die in Niedersachsen verbindlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Trockenwetter-Zuschläge von insgesamt 2,3 Mio. m³/a enthalten. Die durchschnittlich geförderte Jahresmenge soll 16,1 Mio. m³/a betragen.


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Zurzeit fördern die Hamburger Wasserwerke auf Basis einer wasserbehördlichen Erlaubnis der Bezirksregierung Lüneburg aus dem Dezember 2004 jährlich durchschnittlich 15,7 Mio. m³/a. Diese Erlaubnis wurde erteilt, bis ein neues Antragsverfahren abgeschlossen ist. Genau das will der Landkreis Harburg jetzt erreichen und damit die über zehn Jahre dauernde „Übergangszeit“ beenden.
Die Kreisverwaltung hat die Antragsunterlagen geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass trotz umfangreicher Unterlagen- und Gutachterpakete, die die Hamburger Wasserwerke eingereicht haben, noch nicht abschließend festgestellt werden kann, ob und inwiefern von der beantragten Grundwasser-Menge Auswirkungen auf die Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper möglich sind und welche Wasserkörper in welcher Weise betroffen sind

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