Herrenlose Fischereinetze

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Die Gesamtmenge von sogenannten Geisternetzen in den deutschen Meeresgewässern kann nicht genau bestimmt werden.


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Grundsätzlich sei die Fischerei gesetzlich verpflichtet, verloren gegangene Netze durch Logbucheintragungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu melden. Solche Meldungen seien der Anzahl nach in den letzten Jahren jedoch sehr gering ausgefallen, teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/17761) auf eine Kleine Anfrage (19/17381) der FDP-Fraktion mit. Weiter heißt es dazu, dass aus über 2.400 Schleppnetzfängen, die international zu Fischereiforschungszwecken von 2013 bis 2017 am Meeresboden der Nord- und Ostsee durchgeführt worden seien, neun Prozent der gesamten eingesammelten Plastikmüllteile aus fischereilichen Quellen stammten. Nur ein Teil dieses Kunststoffmülls habe aus Geisternetzen bestanden. Darunter seien vor allem Netzfragmente gewesen, der größere Teil habe jedoch aus Schnüren, Leinen und Polystyrolboxen bestanden.

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