Hessen fördert weitergehende Machbarkeitsstudie zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm in Schlitz

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Großtechnischer Versuch wird mit knapp 43.000 Euro unterstützt

„Die Stadt Schlitz wird gemeinsam mit benachbarten Gemeinden ein regionales Konzept zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm entwickeln.


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In interkommunaler Zusammenarbeit tragen so die Gemeinden zur Ressourcenschonung bei und werden vom Umweltministerium mit knapp 43.000 Euro unterstützt“, sagte heute Umweltministerin Priska Hinz. Eine erste Machbarkeitsstudie zur Phosphorrückgewinnung in Schlitz kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben wirtschaftlich darstellbar ist. Diese ersten Untersuchungen haben aber auch gezeigt, dass es in der Region Vogelsberg eine auf natürliche Weise in der Erde entstandene Vorbelastung mit Nickel gibt, die sich im Klärschlamm wiederfindet. Eine herkömmliche thermische Behandlung der Klärschlämme wird deshalb voraussichtlich nicht ausreichen, um den Schwermetallgehalt zu verringern. Um aus diesen Klärschlämmen Düngemittel herzustellen, bedarf es einer besonderen Anlagentechnik. Das Hessische Umweltministerium fördert nun einen großtechnischen Versuch, um zu klären ob die sogenannte Drehrohr-Technologie dafür in Frage kommt.

„Die Phosphorrückgewinnung ist von großer Relevanz, denn Phosphor ist ein für alle Lebewesen notwendiges Element. Der Nährstoff ist essentiell für das Pflanzenwachstum und die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung, deshalb wird der Stoff zum Düngen verwendet. Weltweit werden die Phosphor-Vorräte knapper und für die Düngung gibt es keine alternativen Stoffe. Ein Großteil der Klärschlämme wird derzeit allerdings verbrannt, ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt wird. Teilweise werden Klärschlämme zum Düngen genutzt, dies kann jedoch schädlich für Verbraucher, Boden und Gewässer sein, da die Klärschlämme andere Schadstoffe wie Arzneimittelrückstände enthalten können. Mit der Phosphorrückgewinnung wird der wichtige Stoff für die Düngung aus dem Klärschlamm gewonnen und von Schadstoffen getrennt.  Mit Inkrafttreten der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 wurde erstmals die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm eingeführt. Der Weg zum Phosphorrecycling ist aber sehr anspruchsvoll. Deshalb fördern wir die Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten“, ergänzte Ministerin Hinz.  

Hintergrund:

Gemäß Klärschlammverordnung besteht ab 2029 eine grundsätzliche Pflicht zur Phosphorrückgewinnung, sofern der Phosphorgehalt im Klärschlamm 20 g/kg Trockenmasse (TM) oder mehr beträgt. Die Klärschlammverordnung sieht ferner vor, dass Klärschlämme aus Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 100.000 Einwohnerwerten oder mehr ab 2029 und Klärschlämme aus Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 50.000 Einwohnerwerten oder mehr ab 2032 nicht mehr direkt bodenbezogen verwertet werden dürfen. Für Anlagen mit geringerer Ausbaugröße kann unter strengen Auflagen der Phosphor im Klärschlamm durch ein Aufbringen auf den Boden weiterhin genutzt werden. Durch die Vorgaben der Klärschlammverordnung und der Düngemittelverordnung wird die stoffliche Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen deutlich limitiert.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel