Hiddensee: Versorgung eines Wohnhauses mit Trinkwasser in einem Einzelfall gesichert
Das Oberverwaltungsgerichts M-V hat am 14. Juni 2016 der Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung eines Wohnhauses auf der Insel Hiddensee stattgegeben (3 L 177/06)
Streitgegenstand war die Frage, ob die Trinkwasserversorgung für das Vorhaben gesichert ist. Dies hatten sowohl die beigeladene Gemeinde als auch der ehemalige Landkreis Rügen – jetzt Landkreis Vorpommern-Rügen – verneint. Die Gemeinde hatte zwischenzeitlich einen Bebauungsplan Nr. 10 b aufgestellt, durch den u.a. unter Berufung auf das begrenzte Trinkwasservorkommen die Möglichkeiten der Errichtung baulicher Anlagen weitgehend ausgeschlossen wurden.
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