Hochwasser-Gefahrenkarten für Gewässer im Enzkreis liegen vor

Hochwasser-Gefahrenkarten für Gewässer im Enzkreis liegen vor
Hochwasser-Gefahrenkarten für Gewässer im Enzkreis liegen vor

Der Klimawandel erfordert bessere Risikovorsorge

Lange haben das Land Baden-Württemberg und die Kommunen daran gearbeitet, nun liegen sie flächendeckend vor: Hochwasser-Gefahrenkarten für alle größeren Gewässer im Land.


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 Im Enzkreis sind dies neben Enz, Nagold, Würm und Pfinz auch größere Seitengewässer wie Eyach, Kirnbach, Schmie, Metter, Kotzenbach, Kämpfelbach oder Arnbach. Die Karten zeigen, welche Flächen abhängig von der Schwere des Hochwasserereignisses überschwemmt werden können. Dargestellt sind außerdem die möglichen Überflutungstiefen.

Hochwasser-Gefahrenkarten dienen als Grundlage für die Hochwasservorsorge und den Katastrophenschutz. In der Kommunal- und Regionalplanung ermöglichen sie es, wichtige Retentionsräume zu schützen und neue Risiken zu verhindern. Außerdem bieten sie Informationen für Bürger und Betriebe, die selbst Schutzmaßnahmen planen oder optimieren möchten. Erster Landesbeamter Wolfgang Herz zeigt sich als Umweltdezernent zufrieden, dass das umfangreiche Datenmaterial jetzt fertiggestellt ist: „Die Karten sind ein wichtiges Instrument der Risikovorsorge und eine unverzichtbare Planungsgrundlage vor allem für die Gemeinden.“

Die Hochwasser-Gefahrenkarten enthalten insbesondere die sogenannten „festgesetzten Überschwemmungsgebiete“. Dies sind nach Definition des Wassergesetzes Baden-Württemberg vor allem Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Festsetzung dieser Gebiete erfolgt kraft Gesetzes; sie treten an Stelle der bisherigen, vom Landratsamt für einzelne Überschwemmungsgebiete erlassenen Rechtsverordnungen; diese wurden im Sinne der Rechtsklarheit aufgehoben.

In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten besondere wasserrechtliche Schutzvorschriften. So ist dort beispielsweise die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen nicht zulässig, auch nicht in bestehenden Baugebieten. Sofern bestimmte Anforderungen an den Hochwasserschutz erfüllt werden, ist im Einzelfall jedoch eine Ausnahmegenehmigung möglich. Diese erteilt bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben die zuständige Baurechtsbehörde zusammen mit der Baugenehmigung. Bei Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten weitestgehend ausgeschlossen.

„Diese Einschränkungen sind letztlich dem fortschreitenden Klimawandel geschuldet“, erläutert Wolfgang Herz. „Die zunehmende Gefahr von Hochwasser- und Starkregenereignissen erfordert eine deutlich verbesserte Risikovorsorge.“ Die Hochwasser-Gefahrenkarten können jedoch nur von Gewässern ausgehende Überschwemmungsgefahren darstellen. Nicht abgebildet sind mögliche Überflutungen durch Starkniederschläge, wie sie im vergangenen Jahr auch im Enzkreis vorkamen.

Eine rechtzeitige und genaue Vorhersage solcher Ereignisse ist bislang kaum möglich, da sie ohne ausreichende Vorwarnzeit und sehr lokal auftreten. Deshalb plant das Land, sogenannte Starkregen-Gefahrenkarten zu erstellen. Hierfür wurde ein neues hydrologisches Verfahren entwickelt, mit dem der Abfluss der Niederschlagsmengen auf der Geländeoberfläche analysiert werden kann. Eine Hilfestellung für Städte und Gemeinden bietet jetzt schon der Leitfaden „Kommunales Starkregenmanagement in Baden-Württemberg“, den die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg herausgegeben hat.

Die Hochwasser-Gefahrenkarten können ab sofort im Internet eingesehen werden auf www.hochwasserbw.de oder über die Internetseite des Landratsamts. Für Fragen steht das Umweltamt Enzkreis unter Tel. 07231 308-9451 oder E-Mail umweltschutzamt@enzkreis.de zur Verfügung.

Landratsamt Enzkreis direkter Link zum Artikel