Hochwasserschutz soll verbessert werden

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Die Bundesregierung strebt eine Verbesserung des Hochwasserschutzes an. Ein Gesetzentwurf (18/10879) sieht unter anderem vor, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Weitere Änderungen sind im Baugesetzbuch, im Bundesnaturschutzgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen. Der Entwurf soll am Donnerstag ohne Aussprache überwiesen werden.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Im WHG sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor, die unter anderem die Berücksichtung von hochwasserschutzbezogenen Aspekten in bauleitplanerischen Abwägungen stärken sollen. Zudem wird die Kategorie des "Hochwasserentstehungsgebietes" eingeführt. Dadurch soll es möglich sein, in diesen Gebieten Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltemöglichkeiten zu verbessern. Um die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen zu erleichtern, sollen im WHG zudem ein Vorkaufsrecht der Länder für bestimmte hochwasserschutzrelevante Grundstücke eingeführt werden. Auch Regelungen zur Enteignung und vorzeitigen Besitzeinweisung sieht der Entwurf vor.

Zudem soll nach Willen der Bundesregierung der Gerichtsweg durch eine Ergänzung der Verwaltungsgerichtsordnung verkürzt werden. Gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen soll nur ein zweistufiges Rechtsschutzverfahren gelten.

In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreiche Änderungsvorschläge im Detail. So schlägt die Länderkammer unter anderem vor, die Regelung zu "Hochwasserentstehungsgebieten" zu streichen. Dieses Instrument sei ungeeignet und führe zu "enormen Vollzugsaufwand bei den Behörden sowie Aufwand und Kosten bei Planungsträgern und Bürgern", schreibt der Bundesrat zur Begründung. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung eine Streichung indes ab, schlägt aber eine Modifizierung vor.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel