Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht

Umweltministerium hat aktualisierte Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ veröffentlicht

Die Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden und Bauaufsichtsbehörden und erläutert Anforderungen des Hochwasserschutzes, die bei der Bauleitplanung und auch bei einzelnen Bauvorhaben zu beachten sind.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und unter Mitwirkung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung erarbeitete Papier ersetzt die gleichnamige Arbeitshilfe vom November 2009. Die durch die Rechtsanwältepartnerschaft GÖTZE & MÜLLER-WIESENHAKEN erstellte Arbeitsgrundlage wurde unterstützt durch die Arbeitsgruppe “Vollzug in Überschwemmungsgebieten“, der neben dem Umwelt- und dem Infrastrukturministerium auch ausgewählte untere Wasserbehörden und das Landesumweltamt angehören.

Die Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ soll insbesondere den unteren Wasserbehörden und unteren Bauaufsichtsbehörden, aber auch anderen mit dem Vollzug in Überschwemmungsgebieten befassten Behörden und den Regionalen Planungsgemeinschaften Orientierung und Unterstützung bieten. Die gesetzlichen Vorgaben zum Hochwasserschutz bei der Bauleitplanung und bei der Verwirklichung von Bauvorhaben sind sehr vielfältig und stellen hohe Anforderungen an die für den Vollzug zuständigen Behörden. Die Arbeitshilfe gibt dazu viele Anregungen und beantwortet Fragen. Auf der Internetseite des MLUK zu den Überschwemmungsgebieten steht die Arbeitshilfe zum Download bereit: mluk.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete.

Sobald es die coronabedingten Umstände zulassen, wird mit den angesprochenen Behörden eine eintägige Informationsveranstaltung zu den Inhalten der Arbeitshilfe durchgeführt.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)