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In den letzten Jahren sind bei den Gewässerschauen beispielsweise immer wieder Ablagerungen von Gartenabfällen, Ast- und Rasenschnitt, aber auch Bauschutt in den Böschungsbereichen der Gewässer festgestellt worden; dadurch werden die Sicherheit und der Schutz der Ufer gefährdet und erforderliche Gewässerunterhaltungsmaßnahmen erschwert.
Abgerutschte Gartenabfälle können Gewässer verunreinigen: Wenn sie sich an Durchlässen oder an Brücken ablagern, beeinträchtigen sie zusätzlich den Wasserabfluss. Ein Rückstau im Gewässer ist dann nicht auszuschließen. Bei Hochwasser kann dann auch eine Gefährdung der Anliegergrundstücke und der Bebauung entstehen.
Falls nicht alle Gartenabfälle in die eigene Bio-Tonne passen, können Reste entweder auf einer zugelassenen Kompostierungsanlage entsorgt werden oder sind auf dem eigenen Grundstück außerhalb der Überschwemmungszone mit ausreichendem Abstand zur Böschungsoberkante sachgerecht zu kompostieren. Grundstückseigentümer und Anlieger sollten Gartenabfälle und Bauschutt auf keinen Fall im und am Böschungsbereich von Gewässern ablagern. Auch mit baulichen Anlagen wie Gartenhäuser oder Schuppen müssen Abstände von mindestens 5 Meter zur Böschungsoberkante eingehalten werden. Aus ökologischer Sicht ist aber ein noch größerer Abstand sinnvoll.
Gewässer und ihre Ufer sind sensible Bereiche in der Natur und Landschaft. Im Sinne des Umweltschutzes sollen sie in ihrer Natürlichkeit belassen und ganz besonders vor Belastungen geschützt werden. Nur wenn dem Gewässer genügend Freiraum zugestanden wird, lassen sich naturnahe Ufer erhalten. Deshalb kann jeder und jede Einzelne einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der heimischen Natur leisten, wenn bei der Anlage und Nutzung des eigenen Grundstückes Rücksicht auf das Gewässer genomme