Informationen und Rückmeldungen zur Gewässerunterhaltungsgebühr

Erklärungsbögen für die Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühr

Im Januar 2014 hat die Stadtverwaltung circa 36.000 Erklärungsbögen zur Ermittlung der Flächen für die Gewässerunterhaltungsgebühr an Grundstückseigentümer in Recklinghausen verschickt. Viele haben sich auch bereits zurückgemeldet und die Möglichkeit genutzt, persönlich oder über die eingerichtete Hotline Rückfragen zu stellen.


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Die Stadt Recklinghausen bittet auch weiterhin darum, die Erklärungsbögen für eine Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühr bis zum 30. September auszufüllen und an das Technische Rathaus zu schicken. „Dabei können sich die Bürger natürlich auch bei uns informieren und Fragen, die es beim Ausfüllen der Bögen gibt, klären“, sagt Franz-Josef Knoblauch, stellvertretender Fachbereichsleiter Ingenieurwesen.

Die Bögen können wie gewohnt an die Stadt Recklinghausen, Technisches Rathaus, Fachbereich 62/41, Westring 51, 45659 Recklinghausen geschickt werden. Gerne kann der Bogen auch per Fax an 02361/50-92712 oder 50-92414 geschickt werden. Eine kurze Hilfe beim Ausfüllen des Bogens ist unter www.recklinghausen.de/gewaesserschutz zu finden.

Beratung und Hilfe beim Ausfüllen gibt es dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr) im Technischen Rathaus, Westring 51, Raum 203 und 204. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht notwendig.

Eine telefonische Vereinbarung ist ratsam, wenn es sich um viele Flächen oder Erklärungsbögen handelt, beispielsweise für Flächen der Landwirtschaft.

Ansprechpartner sind Claudia Mengel 02361/50-2414 und Marcus Krimkowsky 02361/50-2712.

Hintergrund: Gewässerunterhaltungsgebühr

Bislang sind die Arbeiten zur Pflege und Unterhaltung der natürlichen Gewässer aus dem allgemeinen Haushalt finanziert worden. Weil aber einige Schmutzwasserläufe in saubere, natürliche Gewässer umgewandelt worden sind und künftig auch weitere renaturiert werden, steigen die Kosten zur Gewässerunterhaltung immer mehr an.

Die Umwandlung in natürliche Gewässer schreiben die EU-Wasserrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen vor. Die Schmutzwasserläufe, die renaturiert worden sind, konnten zuvor durch die Abwassergebühr finanziert werden. Das ist durch deren Renaturierung nun nicht mehr möglich.

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