Interkommunale Zusammenarbeit im Hochwasserschutz

Zusammenschluss mit rund 50 weiteren Kommunen

Stuttgart hat sich mit rund 50 weiteren Kommunen aus dem Einzugsgebiet Neckar, Esslingen und Stuttgart in einer Hochwasserpartnerschaft zusammengeschlossen. Die an der Hochwasserpartnerschaft beteiligten Kommunen wollen präventiv vorsorgen und rechtzeitig festlegen, was zu tun ist, wenn Gewässer ausufern und es zu Überschwemmungen und Hochwasser kommt. Dazu ist ein Hochwasseralarm- und Einsatzplan hilfreich, der die Bedingungen vor Ort bei einem Hochwasserfall berücksichtigt und das Vorgehen der Einsatzkräfte koordiniert.


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In einem Workshop am Mittwoch, 1. Juli, erarbeiteten die Mitglieder des Netzwerkes wesentliche Elemente für eine ortsspezifische Hochwassereinsatzplanung im Einzugsgebiet Neckar, Esslingen und Stuttgart.

In Baden-Württemberg gibt es inzwischen 24 Hochwasserpartnerschaften, in denen sich Kommunen, Fachverwaltungen und Institutionen zu Fragen der Hochwasservorsorge austauschen. Dennoch ist die Hochwasservorsorge keine ausschließlich staatliche und kommunale Aufgabe. Vielmehr ist die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger gefragt. Gemäß des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (§ 5 Abs. 2 WHG) ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Es gibt daher „Hochwassergefahrenkarten“, die über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung Auskunft geben.

Die „Hochwassergefahrenkarten“ sind im Internet unter www.hochwasser-bw.de  als interaktive Karte kostenfrei einsehbar.

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