Kein Wasser aus Gewässern entnehmen

Seit Wochen scheint die Sonne kräftig vom Himmel und aus so manchem stattlichen Bach wurde eher ein kleines Bächlein

Werden jetzt noch zusätzlich große Mengen Wasser entnommen, könne dies nachteilige Folgen für den Lebensraum Wasser haben, wie Martin Daser vom Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt sagt. Er weist deshalb darauf hin, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, Wasser in großen Mengen ohne behördliche Erlaubnis aus sogenannten oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Baggerseen zu entnehmen.


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In den vergangenen Tagen waren dem Landratsamt wieder einige entsprechende Fälle gemeldet worden. Dabei handelt es sich jedoch um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Lediglich wenn das Wasser beispielsweise in kleinen Mengen (für den sogenannten Gemeingebrauch) verwendet wird, wie zum Beispiel im eigenen Garten zum Gießen oder zum Tränken von Vieh, muss dies nicht extra vom Landratsamt genehmigt werden. Jegliche Entnahme von größeren Mengen Wasser aus oberirdischen Gewässern (also auch jegliche gewerbliche Nutzung) ist hingegen tabu, sofern sie nicht vom Landratsamt genehmigt wurde.

Bei Fragen kann man sich an das Landratsamt, Sachgebiet Wasserrecht, wenden unter Telefon (08261) 995-354.

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