Knapp ein Drittel der im Jahr 2021 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wiesen Mängel auf

Knapp ein Zehntel aller geprüften Anlagen mit erheblichen Mängeln

Im Jahr 2021 haben die Sachverständigenorganisationen bei knapp einem Drittel (30,6 %) der deutschlandweit 232 437 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen technische Mängel oder Ordnungsmängel festgestellt.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Dieser Anteil war gegenüber dem Vorjahr fast unverändert (2020: 30,9 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wiesen davon 49 980 Anlagen (21,5 %) geringfügige, 21 052 Anlagen (9,1 %) erhebliche und 70 Anlagen (0,03 %) gefährliche Mängel auf.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind etwa Tankstellen, Lager-, Abfüll- oder Heizölverbraucheranlagen. Zum Schutz der Umwelt müssen sie regelmäßig von Sachverständigen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Geringfügige Mängel an den Anlagen müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben werden. Bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt, bis die Mängel beseitigt sind.

Drei Viertel der geprüften Anlagen sind Ölheizungen

Der Großteil (76,6 % bzw. 178 101) der geprüften Anlagen waren Ölheizungen. 30,5 % der geprüften Ölheizungen wiesen mindestens einen Mangel auf. Der Anteil der mangelhaften Ölheizungen war somit vergleichbar mit den Anteilen bei den restlichen Anlagenarten.

Technische Mängel überwiegen

Von den 71 102 mangelhaft geprüften Anlagen wiesen 54 828 (77,1 %) mindestens einen technischen Mangel auf, etwa korrodierte Tanks, defekte Betriebs- und Kontrollleuchten oder Schäden an Auffangwannen. Bei 16 274 Anlagen (22,9 %) wurden ausschließlich Ordnungsmängel festgestellt, etwa fehlende oder falsch angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise. Bei 19 126 Anlagen wurde zusätzlich zu einem technischen auch ein Ordnungsmangel festgestellt.

Methodischer Hinweis:

Zum Schutz der Gewässer müssen die meisten Anlagen, die Umgang mit Stoffen wie Heizöl, Benzin, flüssigen Chemikalien und großen Mengen an Jauche oder Gülle haben, regelmäßig nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) auf ihre Sicherheit gegenüber der Umwelt geprüft werden. Die Häufigkeit und Art der Prüfung richtet sich unter anderem auch nach dem Standort der Anlage und der Wassergefährdungsklasse (WGK). Die AwSV regelt die Einstufung eines Stoffes in die WGK. Die höchste Klasse ist die Wassergefährdungsklasse 3, darunter fällt zum Beispiel Benzin.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse zu den Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 32331) bereit.

DESTATIS | Statistisches Bundesamt direkter Link zum Artikel