Kommunale Abwasserentsorgung

Lagebericht zur kommunalen Abwasserentsorgung in M-V erschienen

Der nunmehr erschienene Lagebericht 2015 über die „Kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern“ weist insgesamt nach, dass die Reinigungsleistung der kommunalen Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin auf einem hohen Niveau liegt.


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Dieser Bericht, der alle zwei Jahre zu erstellen ist, dient der Information der Öffentlichkeit über die Beseitigung von kommunalem Abwasser und die Entsorgung von Klärschlamm. Er ist der neunte Bericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Erfüllung seiner Verpflichtung nach Artikel 16 der „Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser“ (91/271/EWG - Kommunalabwasserrichtlinie). Der Bericht bezieht sich auf den Berichtszeitraum 2013 bis 2014.

Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt 15.720 Kilometer; davon 11.003 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 4.116 Kilometer Regenwasserkanäle und 601 Kilometer Mischwasserkanäle (Stand 2013). Alle sieben industriellen Abwasseranlagen, die unter den Geltungsbereich der Kommunalabwasserrichtlinie fallen, hielten die an sie zu stellenden Anforderungen ein, das heißt, sie waren im Berichtszeitraum richtlinienkonform.

Für den Ausbau von öffentlichen Kläranlagen und Kanalnetzen wurden im Berichtszeitraum 2013/2014 Fördermittel in Höhe von 17,1 Millionen Euro ausgereicht. Von 1991 bis 2014 stellten das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Bund und die EU insgesamt rund 900 Millionen Euro an Zuwendungen für Maßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung zur Verfügung. Das damit ausgelöste Gesamtinvestitionsvolumen wird auf circa 2,5 Milliarden Euro geschätzt.

Zum Berichts-Stichtag 31.12.2014 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 594 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohnerwerte (EW). Alle kommunalen Kläranlagen behandeln das Abwasser mindestens biologisch; rein mechanische Kläranlagen existieren nicht mehr. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 EW verfügen, wie es die Kommunalabwasserverordnung verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung über Einrichtungen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Teilweise werden diese Technologien auch bei kleineren Kläranlagen eingesetzt.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern von 109 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen.

Hierbei handelt es sich um 32 Zweckverbände, einen auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes gegründeten abwasserbeseitigungspflichtigen Wasser- und Bodenverband, 75 teilweise amtsangehörige Städte und Gemeinden sowie ein Amt.

In den Jahren 2012 und 2013 (die Daten für 2014 liegen noch nicht ausgewertet vor) fielen insgesamt 32.471 bzw. 35.295 Tonnen Trockenmasse (TM) Klärschlamm (einschließlich der Zuschlagstoffe zur Stabilisierung und Konditionierung) in den kommunalen Kläranlagen im Land an. Ähnlich wie in den Vorjahren, wurde ein Großteil des Klärschlamms als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt. Im Jahr 2012 waren dies insgesamt 34.111 Tonnen aus Mecklenburg-Vorpommern und dazu 6.849 Tonnen aus anderen Bundesländern, im Jahr 2013 waren es entsprechend 32.559 und 9.744 Tonnen.

Der Lagebericht ist auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie unter http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/lagebericht_2015.pdf veröffentlicht.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel