Kommunale Wasserwirtschaft begrüßt, dass die EU den Eintrag von Arzneimitteln in die Umwelt reduzieren will:

Weniger ist mehr für Alle

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass die EU-Kommission mit ihrer vorgelegten EU-Arzneimittelstrategie den Eintrag von Arzneimitteln in die Umwelt über den gesamten Lebenszyklus (von der Entwicklung des Produktes, seiner Markteinführung über die Verschreibung, Anwendung und Entsorgung) reduzieren will.


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Messprogramme der Bundesländer haben in Deutschland bisher mehr als 150 verschiedene Arzneimittelwirkstoffe in Flüssen, Bächen oder Seen nachgewiesen.

Mit Zunahme dieser Stoffe im Umwelt- und Wasserkreislauf wird es für Wasserversorger schwieriger und teurer, auch künftig Trinkwasser liefern zu können, das nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft ohne negative Auswirkungen auf die Gesundheit bedenkenlos ein Leben lang getrunken werden kann. Für den VKU, dessen Mitglieder rund 87 Prozent aller Deutschen mit Trinkwasser beliefert, ist es deshalb wichtig, auf eine konsequente Vermeidung und Reduktion von Spurenstoffen wie Arzneimitteln zu setzen.

VKU-Vizepräsident Karsten Specht: „Das Problem muss an der Wurzel angegangen werden, also beim Verursacher der Einträge. Alles, was dort vermindert werden kann, muss später nicht mehr aufwendig herausgefiltert werden. Das erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Arzneimitteln und eine möglichst weitgehende Reduzierung. Beim Zulassungsverfahren für Arzneimittel sollten die Auswirkungen der Wirkstoffe auf Umwelt und Gewässer stärker berücksichtigt werden. Auch die Vorgaben, welche Packungsgröße Arzneimittel haben, müssen angepasst werden. Durch unangemessen große Arzneimittelpackungen entstehen beispielsweise Abfälle, die sich vermeiden lassen. Zudem braucht es mit Blick auf die Verschreibung, Anwendung und Entsorgung von Arzneimitteln eine bessere Sensibilisierung der Verbraucher. Eine Produktkennzeichnungspflicht ist notwendig. Für den Verbraucher muss auf Verpackungen oder Beipackzetteln klar erkennbar sein, welche Auswirkungen Wirkstoffe auf die Gewässer haben.“

Nachgeschaltete Maßnahmen, beispielsweise an Kläranlagen, können Einträge von Arzneimitteln in Umwelt und Gewässern nur verringern, aber nicht ganz vermieden. Specht: „Umso wichtiger ist es, dass die EU-Arzneimittelstrategie nicht dazu führt, dass letztendlich nur Maßnahmen an Kläranlagen und bei Wasserwerken verbindlich werden. Nicht alle Stoffe können mit der derzeitigen Aufbereitungstechnik wieder aus dem Wasser entfernt werden. Sogenannte End-of-Pipe-Maßnahmen dürfen kein Freifahrtschein für mehr Einträge in die Umwelt werden. Umwelt- und Gewässerschutz sind nicht allein Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorger. Wesentlicher Bestandteil einer EU-Arzneimittelstrategie muss deshalb die Herstellerverantwortung sein, insbesondere für neu auf den Markt kommende Stoffe.

Hintergrund: Die EU-Arzneimittelstrategie enthält keine legislativen Vorschläge, sondern nur lediglich „weiche“ Maßnahmen. Die EU-Kommission schlägt in fünf Bereichen Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Arzneimitteln in die Umwelt vor: 1. Sensibilisierung der Bevölkerung und Reduzierung des unnötigen Einsatzes von Arzneimitteln, 2. Entwicklung von „grüneren“ Arzneimitteln, 3. Verbesserung der Umweltrisikobewertung, 4. Reduzierung des Abfalls und Verbesserung bei der Entsorgung von Arzneimitteln sowie 5. Schließen von Wissenslücken.

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel