Kommunen erhalten schneller Geld aus Hochwasserhilfefonds

Neue Regelung berücksichtigt Sondersituation

Kommunen und freie Träger öffentlicher Infrastruktur kommen jetzt noch schneller an ihr Geld aus dem Aufbauhilfefonds. Auszahlungen können unmittelbar nach der Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) bzw. das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erfolgen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.


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„Mit dieser Regelung tragen wir der besonderen Situation der Kommunen Rechnung“, erläutert Umweltminister Frank Kupfer. „Sie haben zahlreiche Aufbauprojekte parallel abzuarbeiten. Nun sind sie noch besser in der Lage, ihren Wiederaufbau zügig voranzutreiben“.

Nach der neuen Regelung können SAB und LASuV den Trägern öffentlicher Infrastruktur ihre bis zum Bewilligungsbescheid angefallenen Kosten unmittelbar nach dem Bescheid erstatten, ebenso alle Kosten für Planungsleistungen. Voraussetzung ist nur die Vorlage entsprechender Rechnungen. „Die sonstigen Auflagen im Bescheid, insbesondere die Vorlage aller notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt sein“, so der Minister. Die Auszahlungen erfolgen nach dem bewährten Erstattungsprinzip der Richtlinie Hochwasserschäden 2013.

Gerade kleinere Städte und Gemeinden werden mit der neuen Regelung unterstützt. „Ich hoffe, dass die Kommunen die neue Regelung nutzen, um für mehrere Projekte parallel Planungsleistungen zu vergeben. Mit der Regelung schaffen wir eine weitere Voraussetzung für einen zügigen Wiederaufbau“, so Kupfer abschließend.

Hintergrund

Das Hochwasser 2013 hatte im Freistaat Sachsen immense Schäden, insbesondere an der kommunalen Infrastruktur verursacht. Für die Schadensbeseitigung werden den Kommunen über die Wiederaufbaupläne Mittel in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt erhält Sachsen für die nachhaltige Beseitigung der Schäden aus der Hochwasserkatastrophe im Juni 2013 rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder.

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