Kompost: Potenziale heben und sachgerechte Düngung ermöglichen

Zur diesjährigen »International Compost Awareness Week« betont der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. die Bedeutung von organischen Abfällen

So sei nicht hinnehmbar, dass die seit 2015 geltende gesetzliche Pflicht zur getrennten Erfassung von organischen Abfällen in vielen Kommunen nicht eingehalten werde und dadurch große Mengen an potenziellen Kompostdüngern verloren gingen.


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„Diese Pflicht wird vielerorts schlichtweg ignoriert. 2015 sank sogar die Menge der gesammelten organischen Abfälle um 166 000 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass Berlin, Hamburg und Teile Ostdeutschlands hier die Schlusslichter bilden: „Im Schnitt werden deutschlandweit 56 Kilogramm Abfälle pro Jahr und Kopf über die Biotonne erfasst – in Brandenburg sind es gerade einmal drei Kilo.“ Hinzu kommen die Abfälle aus Gärten und Parkanlagen. Die Kommunalaufsicht geht mit der Durchsetzung der bundesgesetzlichen Verpflichtung vielerorts nachlässig um.

Aus organischen Abfällen wird vornehmlich Kompost hergestellt, der landwirtschaftlich genutzte Böden mit Nährstoffen und Humus versorgt. Die Besonderheiten von Kompostdüngern werden in der novellierten Düngeverordnung nicht angemessen berücksichtigt. Sie sieht allerdings vor, dass die Bundesländer bei der Anwendung bestimmter Düngemittel, darunter Kompost, Zuschläge einräumen können. Kurth: „Die Länder sind jetzt am Zug, sachgerechte Regelungen für die Kompostaufbringung festzulegen. In der Düngeverordnung werden ausdrücklich Düngemittel mit geringer pflanzenbaulicher Stickstoffverfügbarkeit benannt, die zur Erhöhung des Humusgehaltes eingesetzt werden. Ergo: Komposte.“

In der aktuell laufenden Diskussion um die Stoffstrombilanzverordnung fordert der BDE Anpassungen zugunsten des Humusdüngers Kompost: „In der Stoffstrombilanzverordnung sollten die Besonderheiten von Kompostdüngern berücksichtigt werden. Werden sie wie in der Düngeverordnung unangemessen reglementiert, können Böden nicht mehr ausreichend mit Humus versorgt werden“, so Kurth.

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel