Konsultation zu Fischfangquoten 2018

Konsultation zu Fischfangquoten 2018
Konsultation zu Fischfangquoten 2018

Kabeljaubestand in der Nordsee verdreifacht

Die EU-Kommission hat mit einer heute (Freitag) veröffentlichten Mitteilung eine positive Bilanz zur Gemeinsamen Fischereipolitik der letzten Jahre gezogen. Die Fischbestände im Atlantik, der Nord- und Ostsee konnten nachhaltiger genutzt und der Fischbestand wieder aufgebaut werden.


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Besonders der Kabeljau in der Nordsee konnte sich durch nachhaltiges Management wieder erholen: Der Bestand hat sich zwischen 2006 und 2016 verdreifacht. Dennoch bleibt die Überfischung im Mittelmeer und im Schwarzen Meer ein Problem. Am Montag, den 17. Juli treffen sich die Fischereiminister der EU, um die in der Mitteilung vorgestellten Regelungen für gesunde und profitable Fischfangquoten bis 2018 zu diskutieren. In einer öffentlichen Konsultation können alle interessierten Kreise dazu bis zum 15. September 2017 Stellung nehmen.

Alle europäischen Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung dazu zu äußern, wie Fischereiaufwand und Fangquoten im Rahmen der neuen gemeinsamen Fischereipolitik und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Gutachten über nachhaltige Fischerei festgelegt werden.

Wirtschaftlich hat sich der Fischereisektor gut entwickelt. Der Reingewinn konnte alleine von 2013 auf 2014 um 50 Prozent gesteigert werden. Die Prognosen der vergangenen Jahre versprechen ähnlich hohe Gewinne. Alle Fischereien in der Ostsee und dem Schwarzen Meer sowie Fischereien für industriellen Fisch in allen EU-Gewässern sind verpflichtet, die Praxis der Rückwürfe unerwünschter Fänge Schritt für Schritt zu beenden. Die Anlandeverpflichtung, die seit 2015 bis 2019 schrittweise eingeführt wird, verbietet diese verschwenderische Praxis, wird genauere Daten über die tatsächlichen Fangmengen liefern und maßgeblich zu einer besseren Planung beitragen.

Die Gemeinsame Fischereipolitik besteht aus Regeln für die Verwaltung der europäischen Fischereiflotte und für den Erhalt der Fischbestände. Sie gewährt allen europäischen Fischereiflotten gleichen Zugang zu den Hoheitsgewässern der EU und zu deren Fischgründen, sodass alle Fischer in einen fairen Wettbewerb treten können.

Fischbestände können sich zwar selbst erneuern, doch ihre Fähigkeit dazu ist begrenzt, was dazu führt, dass einige Bestände überfischt sind. Die Länder Europas haben deshalb Maßnahmen ergriffen, um die europäische Fischerei nachhaltiger zu gestalten und auch langfristig Produktivität und Anzahl der Fische zu erhalten. Die erste Gemeinsame Fischereipolitik wurde in den 1970er Jahren vereinbart und im Laufe der Jahre mehrfach aktualisiert. Die letzte Reform fand im Januar 2014 statt.

Die Mitteilung der Kommission ist jetzt zur offenen Konsultation verfügbar. Die Konsultation ist bis zum 15. September 2017 geöffnet. Bürger und Betroffene sind eingeladen, sich zu beteiligen.

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