Kritische Marke bei Wasserständen

Kritische Marke bei Wasserständen
Kritische Marke bei Wasserständen

Landratsamt bittet, auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu verzichten

Nach Aussage der Hochwasserzentrale Baden-Württemberg führen zahlreiche Gewässer im Land Niedrigwasser: Aktuell liegt an etwa zwei Dritteln aller Pegel der Wasserstand unter dem mittleren Niedrigwasser. An einigen Gewässern wurden bereits die Wasserstände des Extremsommers 2003 erreicht.


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Auch im Enzkreis sind die Wasserstände der Gewässer durch fehlende Niederschläge und die anhaltende Hitze stark zurückgegangen; ein Ende der Trockenheit ist nicht in Sicht.

„Niedrigwasser, erhöhte Wassertemperaturen und steigende Schadstoff-Konzentrationen lassen den Sauerstoffgehalt im Wasser sinken“, beschreibt Enzkreis-Dezernentin Dr. Hilde Neidhardt das Problem:

„Insgesamt wird das ökologische Gleichgewicht vor allem mittlerer und kleiner Gewässer beeinträchtigt, was den Fischbestand und die Kleinlebewelt gefährdet.“ Einzelne, örtlich begrenzte Schauer oder Gewitter trügen nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation bei, so dass mit weiter sinkenden Wasserständen zu rechnen sei.

„Die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen zur Gartenbewässerung oder Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen kann die ohnehin angespannte Situation noch verschärfen“, so Neidhardt. Sollte die Trockenheit weiter anhalten und sich die Situation an den Gewässern weiter verschärfen, ziehe das Landratsamt deshalb drastische Maßnahmen in Betracht: „Wir denken über eine Einschränkung des Gemeingebrauchs an Flüssen und Bächen nach – bis hin zu einem Verbot bestimmter Wasserentnahmen.“

Zunächst jedoch appelliert die Wasserbehörde im Landratsamt an das Verantwortungs-Bewusstsein der Bevölkerung: „Bitte verzichten Sie bis auf weiteres darauf, Wasser aus Bächen und Flüssen zu entnehmen!“ Solche Entnahmen durch Abpumpen sind nach dem Wassergesetz Baden-Württemberg nur zulässig, wenn dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erteilt wurde. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen – also ohne Pumpe – ist als sogenannter „Gemeingebrauch“ ohne Genehmigung erlaubt. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen zum Zweck der Wasserentnahme sind generell verboten.

Gartenbau, Forst- und Landwirtschaft dürfen, sofern dies aufgrund der Wasserführung unschädlich ist, Wasser aus oberirdischen Gewässern in geringen Mengen entnehmen. „Das ist derzeit jedoch im Grunde nirgendwo mehr der Fall“, wie Hilde Neidhardt sagt. Deshalb sei eine Entnahme momentan auch unzulässig. Die Missachtung dieser Regelungen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden könne.

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