Länderübergreifender Hochwasserschutz

Bund soll Entschädigungszahlungen für Landwirte prüfen

Landwirte sollen einen Ausgleich erhalten, wenn ihre Flächen bei Hochwasser zum Schutz von flussabwärts gelegenen Ortschaften geflutet werden. Das hat Sachsen gemeinsam mit Thüringen und Sachsen-Anhalt auf der Herbsttagung der Agrarministerkonferenz vorgeschlagen.


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Im Ergebnis der Tagung haben die Agrarminister der Länder das Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten, gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium entsprechende Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen zu prüfen.

„Selbstverständlich sollen die betroffenen Landwirte einen Ausgleich erhalten, wenn ihnen durch Hochwasserschutzmaßnahmen Nachteile entstehen“, so Staatsminister Frank Kupfer. „Wenn im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes länderübergreifend wirksame Polderlösungen oder Deichrückverlegungen geschaffen werden, dann sollten die damit verbundenen Nachteile auch über dieses Programm ausgeglichen und finanziert werden.“

Nach dem Junihochwasser 2013, das erhebliche Schäden insbesondere in den Flussgebieten von Donau und Elbe hinterlassen hat, wurde auf einer Sondertagung der Umweltministerkonferenz am 2. September 2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogrammes (NHWSP) beschlossen. Ein auf Arbeitsebene abgestimmter Vorschlag für das NHWSP liegt vor und soll auf der im Oktober 2014 stattfindenden Umweltministerkonferenz verabschiedet werden. Die von den Ländern identifizierten Hochwasserschutzprojekte haben einen Gesamtumfang von 5,3 Milliarden Euro. Sie gliedern sich in die Kategorien gesteuerter Hochwasserrückhalt, Schwachstellenbeseitigung sowie Deichrückverlegung.

Der Freistaat Sachsen hat für das NHWSP Hochwasserschutzprojekte mit besonderer überregionaler Bedeutung in Höhe von 258 Millionen Euro eingereicht. Dazu gehören die Deichrückverlegung Bennewitz-Püchau an der Vereinigten Mulde, das Poldersystem Elbe/Nordwestsachsen sowie das Hochwasserrückhaltesystem Freiberger Mulde. Die sächsischen Projekte sind konzeptionell und planerisch untersetzt. Mit diesem fachlichen Vorlauf könnten bereits in der ersten Periode des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes auch sächsische Projekte umgesetzt werden.

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