Mehr Vorsorge gegen Überschwemmungen

HOCHWASSERSCHUTZGESETZ

Den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtern: Eine von zahlreichen wichtigen Regelungen, die das Kabinett als Reaktion auf die schweren Überschwemmungen von 2013 beschlossen hat. Es gelte, Orte mit besonderen Risiken zu identifizieren, Vorsorge zu treffen und Notfallmaßnahmen auszuarbeiten, so die Umweltministerin.


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Gut vier Monate ist es her, dass Regen das bayerische Simbach und das baden-württembergische Braunfels mit Schlamm und Geröll durchflutete, Autos fortschwemmte und Häuser unter Wasser setzte. Bäche wurden zu reißenden Flüssen - nur ein Beispiel von vielen. "Die aktuellen Ereignisse zeigen: Wir brauchen ein aktives Starkregenmanagement", so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Mit dem "Hochwasserschutzgesetz zwei" will die Bundesregierung nun dort ansetzen, wo Hochwasser entsteht.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sind 4,9 Prozent der Fläche der Bundesrepublik als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. 5,9 Prozent sind als Risikogebiete anzusehen. In Überschwemmungsgebieten leben rund 1,6 Millionen Einwohner, in Risikogebieten 6,1 Millionen.

Ziel des Hochwasserschutzgesetzes

Das Gesetz soll:

  • Verfahren für die Planung, Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen so weit wie möglich erleichtern und beschleunigen, ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden.
  • Gerichtsverfahren gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen – so weit wie möglich und sinnvoll – beschleunigen.
  • zusätzliche Vorschriften schaffen, die dazu beitragen, die Entstehung von Hochwasser einzudämmen,
  • Regelungslücken schließen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern.

"In Zukunft wollen wir gezielt dort ansetzen, wo Hochwasser entsteht, zum Beispiel in den Mittelgebirgen und Hügellandschaften, wo bei Starkregen schnell viel Wasser in tiefer gelegene Gebiete fließt", erklärt Ministerin Hendricks.

Verbot von Heizölanlagen

Ein Großteil der Schäden bei Hochwassern entsteht durch Ölheizungen. Zurückliegende Hochwasser haben gezeigt, dass bis zu 70 Prozent der Sachschäden an Gebäuden durch ausgetretenes Heizöl verursacht wurde.

Dringt Öl ins Mauerwerk ein, ist dieses oft vollständig kontaminiert. Das Gebäude kann dann nur aufwendig saniert oder komplett abgerissen werden. Das verseuchte Wasser steht meist noch wochenlang in der Region. In Zukunft ist es deshalb verboten, in Überschwemmungs- und Risikogebieten neue Heizölanlagen für Privatpersonen und Unternehmen zu bauen. Die in diesen Gebieten bestehenden alten Anlagen müssen innerhalb von 15 Jahren nachgerüstet werden.

Durch das Verbot von Heizölanlagen beziehungsweise die Pflicht, diese hochwassersicher nachzurüsten, entsteht Bürgerinnen und Bürgern ein Nutzen im Sinne einer Schadensminimierung in Höhe von insgesamt 8,04 Milliarden Euro.

Hochwasserentstehungsgebiete

Dabei handelt es sich um eine neue Kategorie von Gebieten, in denen bei Starkregen oder Schneeschmelze in kurzer Zeit Hochwasser entstehen können, zum Beispiel in Mittelgebirgen oder alpinen Regionen. In diesen Gebieten sind bestimmte Vorhaben genehmigungspflichtig, unter anderem der Bau von Straßen oder großflächige Bodenversiegelungen.

Das Bundesumweltministerium koordiniert und steuert die Erarbeitung und Fortentwicklung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Der Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz" ist beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedelt.

"Wir wollen die Wasserversickerungs- und die Wasserrückhaltefähigkeit dieser Gebiete erhalten und verbessern, damit weniger Wasser in die Flüsse kommt", betonte Hendricks. "Je mehr wir asphaltieren, bebauen und bepflastern, desto größer werden die Wassermassen, die anschließend durch Flussbette und Abwasserrohre abtransportiert werden müssen. Wir müssen verstärkt Flüsse und Bäche renaturieren und immer dort, wo es möglich ist, die Versiegelung der Landschaft rückgängig machen."

Überschwemmungsgebiete

In den von den Bundesländern festgesetzten Überschwemmungsgebieten kann im Außenbereich von Gemeinden in der Regel kein Baugebiet mehr ausgewiesen werden. Auch die Errichtung von Mauern und Wällen, die den Wasserabfluss behindern, ist untersagt. Dies gilt allerdings nicht für den Bau von Dämmen und Deichen.

Maßnahmen, die den Hochwasserschutz behindern oder Schäden im Hochwasserfall erhöhen würden, werden grundsätzlich verboten, zum Beispiel die Umwandlung von Grünland in Ackerfläche.

Private Vorsorge

"Die Überschwemmungen in Süddeutschland waren nur Vorboten künftiger Unwetter", warnte der Deutsche Wetterdienst (DWD) im Sommer. "Wir stecken mitten im Klimawandel", sagte DWD-Vizepräsident Paul Becker dem SWR Mitte September. Die Bürger müssten mehr Eigenvorsorge treffen.

Nötig sind die Abdichtung der Gebäude, eine Rückstausicherung, die Verlagerung der Heizungsanlagen in höhergelegene Stockwerke, hochwassersichere Öltanks und die Nutzung von Wassersperren. Dazu gehöre dann auch, eine Notration für die ersten Tage nach der Sturzflut anzulegen, so Becker.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung direkter Link zum Artikel