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„In Nordrhein-Westfalen sind die Befunde von Mikroschadstoffen im bundesweiten Vergleich besonders relevant“, sagte Umweltminister Johannes Remmel zum Auftakt eines Symposiums mit mehr als 500 Expertinnen und Experten heute in Düsseldorf. „Zum einen, weil wir einen Großteil des Trinkwassers aus dem Oberflächengewässer beziehen und nur ein geringer Anteil direkt dem Grundwasser entnommen wird. Zum zweiten, weil in NRW die Bevölkerungszahl hoch ist und wir eine hohe Dichte Industrieanlagen besitzen.“ Allein in einem Haushalt sind bis zu 5.000 verschiedene Chemikalien vorhanden, deren Rückstände mit dem Haushaltsabwasser entsorgt werden und in Gewässern zu Belastungen führen.
In NRW haben Mikroschadstoffe spätestens seit den spektakulären PFT-Funden in der Ruhr ihren Weg in die öffentliche Debatte gefunden. Die Landesregierung hat daraufhin das „Programm Reine Ruhr – zur Strategie einer nachhaltigen Verbesserung der Gewässer- und Trinkwasserqualität in Nordrhein-Westfalen“ auf den Weg gebracht. Allein im Rhein finden sich heute mehr als 1000 Substanzen, die den Bereichen Mikroschadstoffen zugerechnet werden können. „Die Landesregierung hat diese neue Substanzen und deren Belastung für Mensch und Umwelt auf die Agenda gesetzt und unterstützt die Erforschung zu möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt“, sagte Minister Remmel.
Kritik an fehlenden Obergrenzen für Mikroschadstoffe
Das Land hat deshalb mit dem Programm Reine Ruhr eine Strategie für eine nachhaltige Verbesserung der Gewässer- und Trinkwasserqualität erarbeitet. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Mit der Zielsetzung "Guter ökologischer Zustand" unserer Gewässer stellt die Verminderung des Eintrags von Mikroschadstoffen eine große Herausforderung dar. Dementsprechend beinhalten die von der Landesregierung verabschiedeten rund 12.000 Programm-Maßnahmen, die zwischen 2016 und 2021 umgesetzt werden sollen, Ansätze zur Mikroschadstoffelimination an Handlungsschwerpunkten. Darüber hinaus fordert Minister Johannes Remmel schärfere Obergrenzen für Mikroschadstoffe. „Die Gewässerbelastung wird in Deutschland nach den Umweltqualitätsnormen der Oberflächengewässerverordnung bewertet. Aber diese Verordnung enthält jedoch für die Mehrzahl der heute relevanten Mikroschadstoffe überhaupt keine entsprechenden Obergrenzen“, kritisierte Minister Remmel. „Wir setzen uns daher auf der Bundesebene für die gesetzliche Festsetzung von Umweltqualitätsnormen der relevanten Mikroschadstoffe in der Oberflächengewässerverordnung ein.“
Land unterstützt Nachrüstung von Kläranlagen
In deutlich abwasserbelasteten Gewässern führt aber kein Weg an einer Ertüchtigung der Kläranlagen vorbei. Unsere Kläranlagentechnologie ist 30 Jahre alt. Sie muss kurzfristig an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Für entsprechende Maßnahmen gibt es einen Investitionskostenzuschuss von 70 Prozent.
Minister Remmel: „Ich sehe aber nicht nur das Land sondern auch die Bundesregierung in der Pflicht. Die Bundesregierung muss gesetz-geberische Maßnahmen ergreifen, um den Eintrag von Arzneimitteln und Mikroschadstoffen in die Gewässer zu vermindern. Hierzu gehören auch Stoffverbote für Glyphosat und andere krebserregende Chemikalien. Gleichzeitig müssen dringend Anreize für die Ertüchtigung der Kläranlagen zur Mikroschadstoffentfernung über das Abwasserabgabengesetz geschaffen werden.“
Aber auch die Industrie muss ihren Beitrag leisten. „Schädliche Stoffe sollten schon im Produktionsprozess unschädlich gemacht werden. Das neue Landeswassergesetz gibt uns dafür neue Instrumente an die Hand“, sagte Minister Remmel. Das Landeswassergesetz liegt derzeit dem Landtag zur abschließenden Beratung vor.
Heute und morgen diskutieren 500 Expertinnen und Experten in der Rheinterrasse in Düsseldorf auf einem Symposium des Umweltministeriums die Möglichkeiten zur Minderung des Eintrags von Mikroschadstoffen und deren Umsetzung.