Mitteilung in Bezug auf die neue Rechtsprechung zur Abwassergebührenkalkulation
Stadt und Stadtwerke Arnsberg teilen zur Entscheidung des OVG NRW Aktenzeichen
9 A 1019/20 vom 17.05.2022 in Bezug auf die neue Rechtsprechung zur Abwassergebührenkalkulation mit:
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