Mitteilung in Bezug auf die neue Rechtsprechung zur Abwassergebührenkalkulation

Stadt und Stadtwerke Arnsberg teilen zur Entscheidung des OVG NRW Aktenzeichen

9 A 1019/20 vom 17.05.2022 in Bezug auf die neue Rechtsprechung zur Abwassergebührenkalkulation mit:


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Die Pressemitteilung des OVG NRW zu dem o.a. Urteil liegt vor. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des OVG vom 17.05.2022, Aktenzeichen 9 A 1019/20 noch nicht rechtskräftig ist und auch noch nicht veröffentlicht wurde.

Um eine verlässliche Aussage über die anstehenden Veränderungen in der Abwassergebührenkalkulation machen zu können, müssen aber zunächst die noch ausstehenden Urteilsgründe ausgewertet werden.

Ebenso fehlen zur näheren Einordnung der neuen Rechtsprechung noch die Hinweise und Stellungnahmen der Fachverbände, wie z. B. Städte- und Gemeindebund NRW.

Nach der Auswertung der Urteilsgründe und der Stellungnahmen der Verbände werden die Gebührensätze geprüft, neu kalkuliert und die in Rede stehenden und bisher angefochtenen Bescheide entsprechend angepasst.

Auch für das Jahr 2022 werden dann die Abwassergebührensätze, auf die bisher lediglich Abschläge erhoben worden sind, entsprechend überprüft und angepasst. Die Stadtentwässerung Arnsberg kommt dann auf die Bürger*innen zu, so dass ein Widerspruch gegen die Gebührenerhebung nicht notwendig ist.

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