Naturnahe Gewässerstrukturen für Alte Elde und Klinkener Bach

Die Alte Elde und der Klinkener Bach in Mecklenburg-Vorpommern sollen naturnah umgestaltet werden

Das heißt, die Gewässer sollen in einen Zustand gebracht werden, der dem Zustand vor Eingreifen des Menschen möglichst nahe kommt. Die betroffenen Gewässer sind in der Vergangenheit für unterschiedliche Nutzungen begradigt und aufgestaut worden.


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Diese Veränderungen haben zu einem Verlust an natürlichen Gewässerstrukturen (Flutungsflächen, Lebensräumen, ökologische Durchgängigkeit etc.) geführt. Auch die geringe Fließgeschwindigkeit im Oberlauf der Elde durch die fehlende Wasserabgabe aus der Müritz-Elde-Wasserstraße stellt ein Problem dar. Sie fördert die Wasserpflanzenbildung, wodurch der Hochwasserabfluss behindert wird.

Im Rahmen der Gewässerentwicklung soll die Gewässerstruktur, insbesondere der Gewässerverlauf, wieder verbessert werden. Geplant sind unter anderem Gewässerrandstreifen von 15 Metern beidseits der Alten Elde und 5 Meter beidseits des Klinkener Bachs. Auch der Bau von Fischtreppen, das Entfernen von Schlammablagerungen oder das Abflachen von Böschungen sind Teile des Vorhabens.

Vorhabensträger ist der Wasser- und Bodenverband Untere Elde in Ludwigslust. Seit 1994 hat der Verband 81 Maßnahmen zum naturnahen Gewässerausbau mit einem Finanzvolumen von rund 13,7 Millionen Euro umgesetzt. Aktuell sind vier weitere Maßnahmen in Bearbeitung, darunter der Gewässerentwicklung und-pflegeplan „Meynbach, Alte Elde, Rögnitz, Ludwigsluster Kanal und Klinkener Kanal“.

„Das Enagement der Gemeinde ist sehr hoch einzuschätzen, denn Investionen in unsere Gewässer sind Investitionen in unsere Zukunft. Ohne Wasser gebe es kein Leben auf dieser Welt. Es liegt in unserer Verantwortung diese wertvolle Ressource zu schützen und für nachfolgende Generationen zu erhalten“, betont der Minister für Landwirtschaft und Umwelt im Vorfeld des Maßnahmenbeginns.

Sein Ressort bietet den Gemeinden, die laut Landeswassergesetz für die Gewässer zweiter Ordnung zuständig sind, Unterstützung an – sowohl für investive als auch für konzeptionelle Maßnahmen. In der aktuellen ELER-Förderperiode stehen für Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung ca. 60 Mio. Euro zur Verfügung. Gemeinden können auf Antrag eine Zuwendung mit einem Fördersatz von 90 % erhalten, wenn sie investive Vorhaben durchführen, die darauf gerichtet sind, einen guten Gewässerzustand zu erhalten, herzustellen oder zu entwickeln.

Mit gleichem Fördersatz können auch konzeptionelle Projekte gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Durchführbarkeitsuntersuchungen, Studien oder Gewässerentwicklungspläne.

Außerdem hat das Land 2016 ca. 2.500 Hektar gewässernaher Flächen von der BVVG erworben. Diese stehen für den zur Maßnahmenumsetzung erforderlichen Grunderwerb zur Verfügung. Im Rahmen der Förderung der Investitionen wird der Flächenerwerb ebenfalls zu 90 % gefördert.

Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel