Neue Förderrichtlinien für wasserwirtschaftliche Vorhaben ab 1. November 2015
Verstärkte Anreize für gewässerökologische Maßnahmen, interkommunale Zusammenarbeit und innovative Verfahren
Die Landesregierung hat eine Novelle der Förderrichtlinien für wasserwirtschaftliche Vorhaben beschlossen, die ab sofort gilt. Die neuen Richtlinien setzen grundsätzlich die bewährte Förderung der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Wasserbaus und der Gewässerökologie fort. Gleichzeitig setzt das Umweltministerium mit der Novelle aber auch neue Anreize, insbesondere für mehr interkommunale Zusammenarbeit und für Vorhaben zur Verbesserung der Gewässerökologie, wie zum Beispiel den Bau von Fischaufstiegsanlagen.
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