Neue Förderrichtlinien für wasserwirtschaftliche Vorhaben ab 1. November 2015

Verstärkte Anreize für gewässerökologische Maßnahmen, interkommunale Zusammenarbeit und innovative Verfahren

Die Landesregierung hat eine Novelle der Förderrichtlinien für wasserwirtschaftliche Vorhaben beschlossen, die ab sofort gilt. Die neuen Richtlinien setzen grundsätzlich die bewährte Förderung der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Wasserbaus und der Gewässerökologie fort. Gleichzeitig setzt das Umweltministerium mit der Novelle aber auch neue Anreize, insbesondere für mehr interkommunale Zusammenarbeit und für Vorhaben zur Verbesserung der Gewässerökologie, wie zum Beispiel den Bau von Fischaufstiegsanlagen.


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„Mit den neuen Richtlinien reagieren wir auf die hohen ökologischen Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, und wir leisten einen noch effizienteren Beitrag zur Optimierung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Baden-Württemberg“, erklärte dazu Umweltminister Franz Untersteller heute (01.11.) in Stuttgart.

Die wasserwirtschaftliche Daseinsvorsorge sei eine wichtige Aufgabe der Kommunen, die diese mit großer Sorgfalt wahrnähmen, hob Untersteller hervor. Wasserwirtschaftlich notwendige Vorhaben seien in vielen Kommunen aber ohne Zuschüsse des Landes nicht umzusetzen. „Durch die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen, die wir durch die Novelle der Förderrichtlinien bekräftigen, haben wir in Baden-Württemberg ein ausgesprochen hohes Qualitätsniveau in der Wasserwirtschaft erreicht und sind in der Lage es zu halten. Mehr noch, wir können ab sofort neue Schwerpunkte setzen. Bei gewässerökologischen Maßnahmen etwa erhöhen wir den bisherigen Fördersatz von bis zu 70 auf 85 Prozent. Das ist ein starker Anreiz, um zum Beispiel etwas für die Durchgängigkeit der Gewässer zu tun.“

Auch Investitionen in Umweltbildungseinrichtungen, wie Lernorte, Lehrpfade oder geordnete Zugänge zum Gewässer seien ab sofort begrenzt förderfähig, so der Minister.

Weiterhin neu in der Novelle ist die jetzt mögliche Bezuschussung von Strukturgutachten, die dazu dienen strukturverbessernde Maßnahmen bei der Wasserversorgung vorzubereiten, die aufgrund des demografischen Wandels, des Klimawandels, der Wirtschaftlichkeit und steigender Umweltstandards für die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser und eine gesicherte Abwasserbeseitigung in der Zukunft notwendig sind.

In der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind außerdem innovative Verfahren förderfähig, die insbesondere die Energieeffizienz in diesem Bereich steigern.

Die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) sind auf den Internetseiten der Regierungspräsidien zu finden unter www.rp.baden-wuerttemberg.de 

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg direkter Link zum Artikel