Neue Regeln für die Zulassung von Wasserkraftanlagen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Bei Zulassungsverfahren für Anlagen im Bereich der Wasserwirtschaft und für wasserwirtschaftlich relevante Vorhaben, die der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen dienen, sind Änderungen geplant.


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Diese sind festgehalten im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (19/27672). Die Vorlage steht am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestags und geht anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Die Verfahrensvorgaben der Richtlinie betreffen unter anderem immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Teilweise gehen sie über die Regelungen hinaus, die bereits jetzt im Immissionsschutzrecht des Bundes, im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundeswasserstraßengesetz festgelegt sind.

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