Neue Trinkwasserverordnung 2018 folgt Ortenauer Weg für Privatbrunnen
Mit der seit Januar 2018 geltenden Trinkwasserverordnung für sogenannte Eigenwasserversorgungsanlagen hat der Bundesgesetzgeber den bereits seit 2015 vom Ortenaukreis praktizierten Ortenauer Weg aufgegriffen
Nach der vom Landratsamt entwickelten Vorgehensweise wird die umfassende Untersuchung von Trinkwasser aus privaten Brunnenanlagen, das auch von Dritten wie etwa in Mietwohnungen, Ferienwohnungen und Gaststätten genutzt wird, auf einen Turnus von drei Jahren festgesetzt.
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