Neues Hessisches Wassergesetz (HWG) sorgt für Verbesserung im Gewässerschutz

Schutzbereich des Gewässerrandstreifens wird erweitert

Umweltministerin Priska Hinz: „Die Änderungen im HWG helfen uns die Gewässerqualität der hessischen Flüsse und Bäche schneller zu verbessern und wirksamer zu schützen.“


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„Die hessischen Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen ist Pflicht und keine Kür. Das fordert auch die Wasserrahmenrichtlinie der EU von uns. Mit den Änderungen zum neuen Wassergesetz können wir diese Anforderungen schneller und wirksamer umsetzen“, erläuterte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Im aktuellen Plenum des Hessischen Landtages wurde die Novellierung des Hessischen Wassergesetzes (HWG) heute zur ersten Lesung eingebracht. Im Vordergrund der Novelle steht die Verbesserung der natürlichen Entwicklung der oberirdischen Gewässer. Es gilt, stoffliche Belastungen aus der Bewirtschaftung der, an die Gewässer angrenzenden, Flächen zu reduzieren. „Ein Kernanliegen des neuen Gesetzes ist es auch, den Flüssen und Bächen in Hessen wieder mehr Raum für eine eigendynamische Entwicklung zu geben. Darum schreiben wir jetzt einen stärkeren Schutz der sogenannten Gewässerrandstreifen gesetzlich fest“, betonte Hinz. Diese Flächen nehmen im Ökosystem von Fließgewässern eine herausragende Rolle und Funktion ein.

Konkret wird im neuen HWG der Schutzbereich des Gewässerrandstreifens erweitert. Bislang ist generell nur der Außenbereich im Rahmen eines 10 Meter Streifens erfasst. Mit der Novelle wird grundsätzlich auch ein 5 Meter Streifen am Gewässer im innerörtlichen Bereich einbezogen. „Künftig werden der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im 4 Meter Bereich des Gewässerrandstreifens untersagt. Auch darf künftig auf diesen Flächen kein Pflug mehr eingesetzt werden, um den Eintrag von Boden in angrenzende Gewässer zu verringern. Zudem darf auf Gewässerrandstreifen keine Ausweisung von Baugebieten mehr vorgenommen werden. Ebenfalls gelten strengere Regeln für die Errichtung oder für wesentliche Änderung von baulichen oder sonstigen Anlagen. Das alles sind maßgebliche Erfolge um die Gewässerqualität nachhaltig zu verbessern“, so Hinz. Neben ordnungsrechtlichen Vorgaben greift der Gesetzentwurf auch das Prinzip der Freiwilligkeit auf. Bei Aufgabe jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung von Ackerflächen in einem Bereich von vier Metern entlang eines Fließgewässers soll ab 2022 ein angemessener Geldausgleich bereitgestellt werden. „Die Landwirtschaft leistet einen großen Beitrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und ist beim Gewässerschutz ein wichtiger Partner des Landes. Wir arbeiten daran, dass ein Förderprogramm für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen auch in der kommenden Förderperiode der GAP nach 2020 zur Verfügung stehen wird“, versicherte Umweltministerin Priska Hinz.

Zur Unterstützung der Gewässerentwicklung wird ein Vorkaufsrecht für Flächen im Gewässerrandstreifen zugunsten der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen aufgenommen. Dies wird aktuell flankiert durch die Bereitstellung finanzieller Förderung des Landes für den Flächenankauf durch die Kommunen. Eine Reihe weiterer Einzelregelungen werden angepasst, um die Erreichung des guten Zustands der Gewässer zu unterstützen. In Anpassung an den Klimawandel werden Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern ohne vorherige Erlaubnisse beschränkt. Dies dient insbesondere dem Ziel, ein Trockenfallen kleinerer Gewässer im Sommer zu verhindern. Der Gesetzentwurf umfasst ergänzend Anpassungen des Hessischen Wassergesetzes aufgrund der neuen bundesrechtlichen Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes II.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel