Neuregelung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und für JGS-Anlagen
Jauche-, Gülle- und Silosickersaftanlagen (JGS-Anlagenverordnung)
Im Zuge des Inkrafttretens der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) des Bundes sind die nordrhein-westfälischen Verordnungen zu Jauche-, Gülle- und Silosickersaftanlagen (JGS-Anlagenverordnung) sowie zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) abgelöst.
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