Noch viel Verbesserungspotenzial beim Meeresumweltschutz

Die meisten Mitgliedstaaten müssen bei ihren Überwachungsprogrammen zur Erreichung eines guten Umweltzustands und den damit verbundenen Umweltzielen noch kräftig nachlegen

Das ist das Ergebnis eines Analyseberichts der EU-Kommission zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRR).

Die MSRR schreibt vor, dass bis 2020 ein "guter Umweltzustand" in den europäischen Meeren erreicht werden soll. Hierfür waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 15. Juli 2014 Überwachungsprogramme zu entwickeln und umzusetzen.


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Die EU-Kommission hat nun untersucht, inwiefern die EU-Gesetzgebung ausreichend umgesetzt wurde und die entwickelten Überwachungsprogramme zielführend sind. Viele Länder haben allerdings die Frist weit überschritten und haben Programme entwickelt, die erst 2018 oder 2020 umfassend eingeführt werden sollen.

Kein Mitgliedstaat hat es bisher geschafft, alle Kriterien der MSRR zu erfüllen. Auch die Datenlage ist noch nicht ausreichend. Die Mitgliedstaaten sollen nun bis 2018 Bericht erstatten, wie sie die erforderlichen Daten zur Erreichung der übergeordneten Ziele erfassen wollen. Das betrifft besonders diejenigen Deskriptoren, bei denen die Fortschritte bisher nicht ausreichend waren, wie bei den nicht einheimischen Arten (Deskriptor 2), Abfall im Meer (Deskriptor 10), Unterwasserlärm (Deskriptor 11) und bei den Deskriptoren der biologischen Vielfalt (Deskriptoren 1, 4 und 6), die nicht unter die bestehenden Rechtsvorschriften fallen. 2018 steht auch eine erneute Bewertung der Meeresgewässer an.

Bei der Überwachung von Abfall im Meer gibt es verschiedene Bereiche, die "dringend verbessert werden müssen", so die EU-Kommission. Beispielsweise sei die Überwachung von Abfall auf dem Meeresgrund und der Wasseroberfläche und die Überwachung von Mikroabfall "alles andere als angemessen". Es finde keine systematische und vergleichbare Überwachung der Auswirkungen von Abfall auf Meerestiere und die Natur statt, zudem fehlten Schwellenwerte für Abfall und Mikroabfall, weshalb die Überwachung der in Richtung eines guten Umweltzustands erzielten Fortschritte schwierig ist.

Was die Umsetzung der MSRR in Deutschland angeht, sei das deutsche Überwachungsprogramm "teilweise angemessen". Die meisten Deskriptoren würden bis 2018 überprüft, einige - hydrografische Veränderungen (7), Abfall im Meer (10) und Schadstoff (8) - sollen erst ab 2020 erfasst werden. Keine der gemeldeten Deskriptorkategorien sei bisher ausreichend umfassend, es gebe aber für die bekannten Lücken Pläne, um sie zu schließen. Deutschland sollte die Vorschriften für die Überwachungsprogramme in der MSRR umgehend umsetzen, empfiehlt die EU-Kommission. Zudem müsse das Monitoring so verbessert werden, dass es einen geeigneten Rahmen ergibt, um den guten Umweltzustand bis 2020 zu erreichen. Außerdem müssten die entwickelten Pläne zur Lückenschließung nun auch umgesetzt werden.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel