Novellierte Richtlinie „Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz“ veröffentlicht

Fördermittel zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz

„Die hessischen Gewässer sollen alle wieder einen guten ökologischen Zustand erreichen, so fordert es auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Dank einer novellierten Förderrichtlinie können nun Maßnahmen zu 95 Prozent finanziell unterstützt werden, wenn sie die Gewässerstruktur verbessern“, gab Umweltministerin Priska Hinz heute bekannt.


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Es handelt sich dabei um die Förderrichtlinie zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz. „Alle Gewässer in Hessen sollen wieder Lebensraum für Tiere und Pflanzen werden: Davon können auch so bekannte Tierarten wie der Lachs, der Biber, der Eisvogel und die Wasseramsel profitieren.“

Hessische Kommunen, Wasserverbände und Teilnehmergemeinschaften, also Zusammenschlüsse aus Kommunen, durch die ein Gewässer fließt, können Fördermittel beantragen, um die Flüsse wieder naturnah zu gestalten und zum Beispiel Auen wieder an die Gewässer anzubinden. Auen stellen Rückhalteräume für Hochwasser dar und unterstützen einen ausgeglichenen Wasserhaushalt. Förderfähig sind zudem Maßnahmen, mit denen die Fische ihre Laichplätze in den Oberläufen wieder erreichen können. Hierfür müssen die Querverbauungen in den Fließgewässern entfernt oder für die Gewässertiere passierbar gemacht werden.

Daneben sind – wie bisher auch – Hochwasserschutzmaßnamen zu leicht geänderten Konditionen förderfähig. So wird beispielsweise die Ertüchtigung bestehender Deiche an das allgemeine Förderniveau im Hochwasserschutz von bis zu 85 Prozent angeglichen. „Ich würde mich sehr freuen, wenn von den besseren Förderbedingungen für die Gewässerentwicklung ein deutlicher Impuls bei der Umsetzung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Hessen ausgeht. Ich ermuntere die Kommunen und Wasserverbände, Anträge zu stellen“, betonte Priska Hinz.

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz vom 13. Februar 2017 ist in der Ausgabe 7/2017 des Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht und über die Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie unter folgendem Link verfügbar:

https://www.wibank.de/wibank/gewaesserentwicklung-und-hochwasserschutz/gewaesserentwicklung-und-hochwasserschutz-/307070

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel