Nur Toilettenpapier darf in die Toilette

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen derzeit bei der Stadtentwässerung Stuttgart (SES) an, ob sie auch Küchenkrepp, Papiertaschentücher oder gar Zeitungspapier als Ersatz für Toilettenpapier nutzen dürfen.

Ersatzstoffe wie Papiertaschentücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier können beim Abwassertransport beziehungsweise bei der Abwasserbehandlung zu Verstopfungen in den Leitungen führen oder diese begünstigen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Diese Stoffe sind in nassem Zustand deutlich fester und überstehen sogar teilweise problemlos einen Waschgang in der Waschmaschine. Toilettenpapier ist darauf ausgelegt, im Wasser schnell zu zerfasern. Darum kann es bei der Nutzung dieser Ersatzstoffe zu Problemen in privaten und auch städtischen Abwasseranlagen kommen.

Die Stadtentwässerung arbeitet angesichts Corona in angespannter Situation und bittet um die korrekte Entsorgung dieser Stoffe über den Abfall.

Weitere Informationen sind unter www.stuttgart-stadtentwaesserung.de/unternehmen/umweltschutz-und-gemeinwohlbilanz erhältlich. Dort stehen auch die Faltblätter "Kein Ort für Müll" und "Feuchttücher" als Download bereit.

Nur Toilettenpapier darf in die Toilette - Anhang 1 Nur Toilettenpapier darf in die Toilette - Anhang 2
Landeshauptstadt Stuttgart direkter Link zum Artikel