Öffentliche Bäche und Teiche sind nur bedingt Gemeingut
Größere Entnahme oder Umleitung braucht Genehmigung durch Wasserbehörde
Wenn die Sonne brennt, sollen die Pflanzen im Garten unter der zunehmenden Trockenheit nicht leiden. Doch die Bewässerung aus öffentlichen Teichen, Seen oder Bächen ist nur bedingt erlaubt.
Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen