Öffentlichkeitsbeteiligung zum Heidewasser-Antrag der HWW

Neufassung des Antrags der Hamburger Wasserwerke (HWW) liegt in den Rathäusern zur Einsicht aus

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Grundwasserförderung in der Nordheide: Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Kommunen können nun zum überarbeiteten Wasserantrag der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) Stellung nehmen.


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Die Antragsunterlagen liegen von Montag, 19. Oktober, bis einschließlich Mittwoch, 18. November 2015, in den Rathäusern Buchholz, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Salzhausen, Seevetal, Stelle, Tostedt, Amelinghausen, Schneverdingen und Bispingen zur Einsicht aus. Die Unterlagen können außerdem im Internet unter www.landkreis-harburg.de/hww  heruntergeladen werden.

Die HWW beantragen, über einen Zeitraum von 30 Jahren 18,4 Millionen Kubikmeter Trinkwasser jährlich zu fördern. Der Landkreis Harburg hat über den Antrag in einem wasserrechtlichen Zulassungsverfahren zu entscheiden und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Kreisrat Dr. Björn Hoppenstedt: „Abzüglich der Sicherheits- und Trockenzeit-Zuschläge entspricht das einer tatsächlichen jährlichen Fördermenge von durchschnittlich 16,1 Millionen Kubikmetern. Die Förderung soll durch den Anschluss der Fassung Schierhorn zudem auf mehr Brunnen als bisher verteilt werden, so dass die beiden Fassungen Nordheide West und Ost entlastet werden. Wir wollen den bestmöglichen Schutz der Umwelt und der Belange der Menschen vor Ort erreichen und zugleich die Trinkwasserversorgung Hamburgs nachbarschaftlich ermöglichen.“

Alle in der Öffentlichkeitsbeteiligung 2009 eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen bleiben weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden. Weitere Einwände können bis einschließlich Mittwoch, 2. Dezember 2015, schriftlich oder zur Niederschrift in den Rathäusern und im Winsener Kreishaus (Gebäude B, Schlossplatz 6, Zimmer 230) in das Verfahren eingebracht werden. E-Mails sind nicht zulässig. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Stellungnahmen und Einwendungen in einem Erörterungstermin behandelt – die Kreisverwaltung gibt den Termin rechtzeitig bekannt.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Heidewasser-Antrag der HWW - Anhang 1
Landkreis Harburg