Ortenaukreis setzt Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie um

Ortenaukreis setzt Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie um
Ortenaukreis setzt Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie um

In 2015 sechs Millionen Euro in Maßnahmen investiert

Im Ortenaukreis wurden im vergangenen Jahr mit einem Kostenvolumen von sechs Millionen Euro sieben größere Maßnahmen fertiggestellt, die Durchgängigkeit für Gewässerlebewesen schaffen. Dadurch werden erneut erklärte Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in der Ortenau erreicht.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

„Die Richtlinie sieht vor, dass konsequent darauf hingearbeitet wird, einen guten Gewässerzustand der Fließgewässer, Seen, Küstengewässer und des Grundwassers zu erreichen“, erklärt Bernhard Vetter, Leiter des Wasserwirtschaftsamtes des Landratsamt Ortenaukreis.

„Dazu sollen Maßnahmen durchgesetzt werden, die den Gütezustand von Oberflächen- und Grundwasser sowie Gewässerstrukturen verbessern. 2014 und 2015 wurden im Ortenaukreis dafür beispielweise bei Wolfach rund 2,5 Millionen Euro in die Durchgängigkeit des Lachsgewässers Kinzig investiert“, so der Amtsleiter.

Die Umsetzung stellt die Untere Wasserbehörde vor große Herausforderungen. Denn um eine Fischtreppe zum Beispiel vom Papier bis zur durchwanderbaren Anlage auf den Weg zu bringen, sind viele Schritte notwendig und verschiedenste Akteure beteiligt. Der Amtsleiter erläutert: „Vor dem Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung muss zunächst die Planung von einem Ingenieurbüro erstellt werden. Ist die Planung dann genehmigt, kann mit dem Bau des Projektes begonnen werden. Daran sind Mitarbeiter von Planungs- und Vermessungsbüros ebenso beteiligt wie die von Tief- und Landschaftsbaufirmen, die die eigentlichen Baumaßnahmen vor Ort übernehmen.“

Um die Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Wassers für die Menschheit hinzuweisen, wurde am 22. März ein Weltwassertag eingeführt. Der Tag geht aus einer Resolution der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1992 hervor. 2016 steht der Weltwassertag unter dem Motto „Wasser und Arbeitsplätze“, um zu zeigen, wie bedeutend diese Ressource für Wirtschaft und Beschäftigung weltweit ist.

Nach dem Wortlaut der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das beschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“ weist Vetter darauf hin, dass die WRRL mit ihrem Ziel nicht nur einen Beitrag zur ökologischen Verbesserung unserer Gewässer leiste, sondern auch positive wirtschaftliche Impulse in der Region auslöse.

Landratsamt Ortenaukreis direkter Link zum Artikel