OVG bestätigt Wasserschutzgebiet „Goldenen Meile“

SGD Nord

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat Recht gesprochen: Es hat die durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord im Jahre 2011 vorgenommene unbefristete Ausweisung des Wasserschutzgebietes Goldene Meile in vollem Umfang bestätigt.


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Die Begründung des Urteils vom 8. Oktober 2015 liegt jetzt vor. Es klagten die Stadt Bad Breisig, die sich in ihrer weiteren städtebaulichen Entwicklung eingeschränkt sah, sowie der Eigentümer einer landwirtschaftlichen Hofstelle. In seinem Urteil hat das Gericht deutlich die überragende Bedeutung des Trinkwasserschutzes hervorgehoben. Die im Wasserschutzgebiet geltenden Verbote schränkten deshalb weder die Planungshoheit der Kommune noch das Eigentumsrecht der betroffenen Eigentümer unzulässig ein.

Großen Raum im Gerichtsverfahren nahm die Frage ein, ob das Wasserschutzgebiet fachlich zutreffend abgegrenzt wurde. Das Gericht hatte dazu einen Gerichtsgutachter bestellt. Dieser bestätigte die Feststellungen der SGD Nord, dass die Ortslage Niederbreisig in das Wasserschutzgebiet einzubeziehen ist, um einen sicheren Schutz zu gewährleisten.

Das Wasserschutzgebiet schützt ein bedeutendes und ergiebiges Trinkwasservorkommen im nördlichen Bereich des Landes Rheinland-Pfalz. Aus den Brunnen wird zum einen die Stadt Sinzig und zum anderen über einen im Jahr 2009 geschlossenen Wasserliefervertrag auch die Verbandsgemeinde Bad Breisig mit gutem und sauberem Trinkwasser versorgt.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) direkter Link zum Artikel