Reform der Wasserverwaltung
Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/7316)zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorgelegt. Damit werden die organisatorischen Änderungen der WSV-Reform nachgezeichnet, nach der an die Stelle der bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen eine Behörde getreten ist: Diese Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) hat seit 1. Mai 2013 ihren Sitz in Bonn und Außenstellen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg. und Magdeburg.
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