Regierungspräsidium Kalrsruhe: Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Online-Beteiligung ab 30. April 2020

Wie in einer Pressemitteilung vom 24. März 2020 informiert, können die im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ursprünglich geplanten Informationsabende in Karlsruhe, Heidelberg und Calw aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.


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Die vier Regierungspräsidien haben deshalb ein Online-Beteiligungsportal auf ihrer gemeinsamen Internet-Themenseite „Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)“ eingerichtet. Ab dem 30. April stehen hier Informationen zur Bestandsaufnahme des Gewässerzustandes 2019 und zum aktuellen Stand der Maßnahmenplanung in den Bereichen Gewässerstruktur, Abwasser und Landwirtschaft zur Verfügung. Bis zum 31. Mai 2020 können über das Portal hierzu Vorschläge und Anmerkungen an das für die jeweilige Region zuständige Regierungspräsidium übermittelt werden.

Das Online-Beteiligungsportal soll damit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Vereinen, Verbänden und Wassernutzern die Möglichkeit bieten, sich zu informieren und aktiv an dem Planungsprozess zu beteiligen. Alle im Portal eingegangenen Anregungen werden nach dem 31. Mai 2020 von den Regierungspräsidien bewertet und können in die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die baden-württembergischen Einzugsgebiete von Rhein und Donau mit einfließen. Die Planentwürfe sollen dann bis spätestens Ende 2020 veröffentlicht werden. Anschließend können innerhalb von sechs Monaten Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.

Das Online-Beteiligungsportal wird am 30. April 2020 freigeschaltet.

Hintergrundinformationen

Die Europäische Union hat durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Grundlage für einen einheitlichen Gewässerschutz geschaffen. Ziel ist es, den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer und den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers herzustellen. Hierfür sind im Turnus von sechs Jahren Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen. Aktuell steht die Fortschreibung der 2015 veröffentlichten Bewirtschaftungspläne bis Ende 2021 für den kommenden Bewirtschaftungszeitraum (2022 bis 2027) an.

Weitere Informationen zu der Umsetzung der WRRL, den Bewirtschaftungszyklen und der Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie auf der Themenseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. 

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