Regierungspräsidium Kassel kann Versenkerlaubnis für K+S zum 1. Dezember nicht erteilen

Ministerin Hinz betont den Schutz von Grund- und Trinkwasser

„Die Genehmigungsbehörde RP Kassel kann zum 1. Dezember keine neue Versenkgenehmigung für das Unternehmen K+S geben, da die Prüfung des so genannten 3D-Modells noch nicht abgeschlossen ist. Nur mit diesem Instrument können Aussagen über eine Ausbreitung der versenkten Salzlauge im Untergrund getroffen werden. Damit soll der Schutz des Grund- und Trinkwassers gewährleistet werden.


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„Grundsätzlich geht die Genehmigungsbehörde davon aus, dass das 3D-Modell prognosefähig ist“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. „Der vom RP beauftragte Behördengutachter hat leider erst seit Anfang November diesen Jahres vollständigen Zugriff auf das Modell, um die notwendigen Berechnungen selbstständig durchzuführen. K+S hat es versäumt, diese Möglichkeit bereits früher einzuräumen.“

„Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass die Arbeiten an einer endgültigen Versenkerlaubnis weiter fortgeführt werden. Wie lange dieser Prozess andauert hängt maßgeblich von der Weiterentwicklung des vom Unternehmen zu entwickelnden 3D-Modells ab. Für die Zwischenzeit prüft der RP, ob eine Übergangslösung möglich ist. Auch hier muss der Trinkwasserschutz gewährleistet werden.“

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz